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Das Amtsgericht Wittmund (Urteil v. 13.03.2008, AZ: 4 C 661/07) entschied, dass sich der Widerruf auch nur auf den Teil einer Bestellung beziehen kann. In dem Fall kaufte ein Verbraucher im Internet mehrere Produkte. Für zwei davon erklärte er seinen Widerruf. Der Verkäufer wollte jedoch den Kaufpreis für diese Produkte nicht zurück erstatten
Das Amtsgericht schloss sich der einschlägigen Literaturmeinung an, dass ein Teilwiderruf immer dann möglich ist, wenn die Produkte aus einer Bestellung trennbar voneinander sind.
Aufgrund des mit dem Widerrufsrecht verfolgten Verbraucherschutzzwecks sind die gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen, dass ein möglichst umfassender Verbraucherschutz gewährt wird.
Bei der häufig im Fernabsatz vorkommenden Sammelbestellung mehrerer Personen oder der gleichzeitigen Bestellung mehrerer Vertragsgegenstände wäre das Widerrufsrecht erheblich eingeschränkt, würde man den Widerruf nur im Hinblick auf den Vertrag im Ganzen zulassen.
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In diesem Zusammenhang noch einmal zur Klarstellung: Die 40,00 Euro, unter denen der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, beziehen sich auf den Preis der zurückzusenden Sache. Wenn beispielsweise mehrere Produkte bestellt werden, bspw. einmal für 30,00 Euro und einmal für 60,00 Euro, kommt es für die Frage, ob der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat, darauf an, welchen Wert die zurückgesendete Sache hat. Sendet der Verbraucher bspw. die Ware im Wert von 30,00 Euro zurück, muss er die Rücksendekosten tragen, sendet er die Ware im Wert von 60,00 Euro oder beide Waren im vorgenannten Beispiel zurück, muss der Unternehmer die Rücksendekosten tragen.
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Die herrschende Rechtsprechung hält es für erforderlich, die 40-Euro-Klausel doppelt zu verwenden, unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung Bestandteil der AGB ist oder nicht. Jeder Händler, der seine AGB noch nicht überarbeitet hat, sollte dies dringend nachholen. Zum einen liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn Sie die 40-Euro-Klausel nicht separat vereinbaren und zum anderen müssen Sie dann immer die Kosten der Rücksendung erstatten.
quote:http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048In den unglaublich verschachtelten, kaum zu übersehenden Hilfe- und Hinweise-Seiten von amazon, findet sich nur hier ein Hinweis:Vorfrankiertes Rücksendeetikett für Artikel, die Sie bei Amazon.de gekauft habenhttp://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=200387580Natürlich ist das kein Bestandteil der AGB (aus gutem Grund) und es bezieht sich nur und allein auf diese vorfrankierten Rücksendeetiketten.Es ist dem Verbraucher überlassen, wie er seine Sendung zurücksendet. Würde nicht locker lassen und amazon auffordern, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
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