Rückgaberecht bei Fernabsatz
Leserwertung:
866 Aufrufe
Rückgaberecht bei Fernabsatz
Ich habe mal eine Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen:
Kunde K bestellt bei einem Internethändler (V) Ohrringe. K wird darauf hingewiesen, dass Ohrringe aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind. K erhält die Ware. Diese gefällt ihm nicht und er will sie zurückschicken, V verweigert und weißt darauf hin, dass K darüber informiert wurde.
Hat K auch in diesem Fall 14 Tage Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetz?
von mangoblüte am 06.07.2011 22:36
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rückgaberecht bei Fernabsatz
Hat der VK ein Rückgaberecht eingeräumt (anstelle des Widerrufrechts)?
Ansonsten sind die Einschränkungen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, in
§312d(4) BGB aufgeführt.
Ohrringe fallen - selbst mit viel Fantasie - nicht darunter.
Bitte beachte, dass es Fristen zu beachten gibt:
Bei
Widerruf innerhalb von 14 Tagen durch Textform ODER Rücksendung der Ware;
Bei Rückgaberecht NUR durch Rücksendung der Ware.
-----------------
" "
von KleinerSpinner am 07.07.2011 11:43
Status: Senior (169 Beiträge)
Userwertung:
4,3
(von 6 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rückgaberecht bei Fernabsatz
quote:
dass Ohrringe aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind
K will ja nicht umtauschen (freiwilliges Angebot des VK), sondern widerrufen (gesetzliches Recht im Fernabsatz).
Entgegen landläufiger Meinung gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen für "Hygieneartikel", erst recht nicht "aus hygienischen Gründen".
Grundsätzlich könnte man also auch ein gebrauchtes Kondom widerrufen (genau wie ein zu Asche verbranntes Handy). Ob man dann Wertersatz leisten muß, hängt davon ab, ob man ausreichend belehrt wurde.
-----------------
""
von Snoop Pooper Scoop am 07.07.2011 13:59
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:
2,6
(von 124 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rückgaberecht bei Fernabsatz
quote:
V verweigert und weißt darauf hin, dass K darüber informiert wurde.
1. Der Fernabsatzvertrag über Ohrringe fällt nicht unter die Vertragstypen, die vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sind,
§ 312d BGB.
2. Eine ( etwa per "Hinweis" erfolgte ) Vereinbarung, wonach ABWEICHEND vom Gesetz ein Widerrufsrecht als ausgeschlossen gelten soll, wäre unzulässig,
§ 312g BGB.
--> Hat der Fernabsatzverkäufer bei/vor der Bestellung schriftlich, klar und unmißverständlich darauf hingewiesen, daß und wie die Ohrringe ohne Wertersatzpflicht geprüft und widerrufen/zurückgegeben werden können? Ohne diesen Hinweis könnte der Händler nach einem
Widerruf nichteinmal Wertersatz verlangen für eine Ingebrauchnahme-Verschlechterung, die bei Befolgung seiner Hinweise hätte vermieden werden können.
M.
von Mirk am 07.07.2011 16:26
Status: Tao (5245 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 219 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rückgaberecht bei Fernabsatz
Vielen Dank für die Hilfe soweit!
K wurde vor Abschluss des Kaufvertrages "kurz" darauf hingewiesen, dass die Ware nicht
"umgetauscht" werden kann.
Ich war mir nicht sicher, ob es durch den Hygieneaspekt evtl. rechtliche Einschränkungen für K geben könnte.
Danke!
-----------------
""
von mangoblüte am 07.07.2011 21:50
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Rückgaberecht bei Fernabsatz
Ohrringe sind schon deshalb keine 'Hygieneartikel', da sie problemlos desinfiziert werden können.
Desweiteren ist es üblich, diese im Laden anzuprobieren.
Bei dem Händler würde ich den Wiederruf mit Zustellnachweis versenden da weitere Probleme zu erwarten sind.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 13.07.2011 01:38
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:
2,9
(von 507 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.