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Guten Tag.
Mein Vater, stark sehbehindert durch Makuladegenerattion und hörbehindert, hat sich bei einem Optiker nach einer Beratung eine Leselupe für 500 € gekauft.
Im Geschäft hat es wohl mit dem Lesen einigermaßen geklappt. Zu Hause jedoch weniger. Jetzt möchte mein Vater diese wieder zurückgeben da er damit nicht klar kommt.
Weiter habe ich festgestellt, dass die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten übernehmen würde.
Meine Frage diesbezüglich.
Kann mein Vater die Lupe zurückgeben?
Hätte bei einer Beratung nicht auch der Hinweis kommen müssen, das die Krankenkasse so etwas bezahlt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, da die Kosten der Lupe das mtl. Einkommen als Rente übersteigt.
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von Maikel am 09.07.2011 13:12
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Das kommt immer ganz auf die Beratung an. Wenn der Tenor des Gespräches war, dass die Lupe definitiv ausreicht, so steht Ihrem Vater zunächst ein Nachbesserungsanspruch zu. Da dies regelmäßig bei der Lupe nicht möglich sein wird, auch weitere.
Kam in dem Gespräch jedoch nicht so sehr durch, für welche Zwecke die Lupe benötigt wird kann man noch auf die Kulanz hoffen.
quote:
Hätte bei einer Beratung nicht auch der Hinweis kommen müssen, das die Krankenkasse so etwas bezahlt?
Welcher Zweck soll denn erreicht werden? Es reicht doch aus, wenn die Lupe zurückgenommen wird. Oder wollen Sie etwa noch irgendwelche Schadensersatzansprüche?
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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit meiner Beiträge!
-- Editiert am 09.07.2011 14:40
von creativs am 09.07.2011 14:40
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Besten Dank für Ihre schnelle Antwort.
Nein ich möchte keine Schadensersatzansprüche erheben.
Fakt ist, mein Vater benötigt aufgrund der Makualdegeneration zumindest zum Lesen eine Speziallupe. Ich vermute das die Ausleuchtung im Laden dazu beigetragen hat, das mein Vater besser gesehen hat.
Ich möchte nur die Lupe zurückgegeben. Was mich natürlich noch geärgert hat, eine Leistung die die GKK übernimmt von meinem Vater zalen zu lassen.
Deshalb meine Frage ob wir die Lupe wieder zurückgeben können.
Zusatz:
Ich wohne von meinem Vater 650Km entfernt.
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von Maikel am 09.07.2011 15:02
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quote:
Kann mein Vater die Lupe zurückgeben?
Das wäre wohl eine Kulanzhandlung sofern die Lupe technisch nicht mangelhaft ist.
quote:
Hätte bei einer Beratung nicht auch der Hinweis kommen müssen, das die Krankenkasse so etwas bezahlt?
Woher soll der Verkäufer denn die Vertragsbedingungen kennen die der Vater mit der Krankenkasse ausgehandelt hat?
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von Harry van Sell am 11.07.2011 23:23
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Guten Abend.
Woher soll der Verkäufer denn die Vertragsbedingungen kennen die der Vater mit der Krankenkasse ausgehandelt hat? Mein Vater hat diese Bedingungen nicht ausgehandelt, sie sind Standard-Hilfsmittel bei so einer Erkrankung.
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von Maikel am 12.07.2011 00:19
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