Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
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Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
Ich habe 7 Jahren in einer Galabau Firma gearbeitet und heute gekündigt. Die Firma hat mir über die Jahre Arbeitskleidung gestellt die ich nun zurück geben soll. Ich habe mir aber auch zum Teil selber Arbeitskleidung dazu gekauft. Ich weiß nicht mehr genau was und wieviel die Firma gekauft hat und was ich, da 7 Jahre ja auch eine lange Zeitspanne sind. Meine Frage wieviel muß ich zurück geben die Sachen sind sowieso auch recht abgetragen.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus da ich auch nicht darüber finde. Wie das ist mit Rückgabe von Arbeitskleidung.
LG
Ingo
von Eiselt.Ingo am 08.05.2009 12:50
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>Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
Vom Betrieb zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung musst du auf Verlangen zurück geben. Üblicherweise halten die Betriebe aber fest, welche Kleidung an wen ausgegeben wurde. Frag doch mal nach.
Wenn nicht, gib das zurück, was du meinst von denen bekommen zu haben. Sollten die der Meinung sein, dass es mehr war, dann soll man es dir belegen.
von HeHe am 08.05.2009 13:24
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>Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
Gilt das auch bei Arbeitskleidung die Kaputt gingen und welche man ersetzt bekam? Zum Beispiel in der Gastronomie: Koch Handtücher
von MariaLusini am 10.08.2010 10:52
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>Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
JA, es sei denn der Eigentümer hat sein Recht an den Sachen aufgegeben.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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von Harry van Sell am 11.08.2010 00:07
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>Rückgabe Arbeitskleidung bei Kündigung
@Eiselt.Ingo:
"Meine Frage wieviel muß ich zurück geben die Sachen sind sowieso auch recht abgetragen."
Sie müssen die Arbeitskleidung zurückgeben, die Ihnen der Arbeitgeber aktuell zur Verfügung gestellt hat.
Wissen Sie noch ungefähr, wann Sie das letzte Mal Kleidung von ihm erhalten haben?
Kein Arbeitsgericht würde sich auch nur im Ansatz ernsthaft mit der Frage beschäftigen, ob die gebrauchte Arbeitskleidung aus 7 Jahren Tätigkeit aufzubewahren und an den AG zurückzugeben ist.
Bei 20 Jahren Tätigkeit wird das noch irrwitziger
-- Editiert am 11.08.2010 03:59
von hamburgerin01 am 11.08.2010 03:53
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