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Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen

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Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen

Moin,

folgende Situation:

Person A wird innerhalb eines Jahres in 2010 2x mit >26km/h geblitzt. Aus Angst vor einem Fahrverbot, bittet er seinen Freund (Person B) das zweite Ticket zu übernehmen.

Person B übernimmt das zweite Ticket, vergisst jedoch, dass auch er bereits ein Ticket (über 26) in diesem Jahr hat.

Wochen später erhält Person B den Bescheid und bezahlt auch. Das ganze wird im März 2011 rechtskräftig. Person B übersieht in dem Schreiben dass er den Führerschein für einen Monat abgeben muss und dafür 4 Monate Zeit hat. (oder es stand nicht drin...)

Gestern bekommt Person B ein Schreiben aus Kassel mit dem Hinweis, den Führerschein bis spätestens 23.7 abzugeben, da die viermonatige Frist abläuft.

Da Person B aus privaten Gründen gerade ABSOLUT nicht auf seinen Führerschein verzichten kann und auch über die bevorstehende Abgabe sehr überrascht ist, folgende Fragen:

1. ist es möglich jetzt zu sagen "Irrtum, Person A war der Fahrer, Person B hatte sich das Bild nicht angeguckt und ist einfach davon ausgegangen dass er es war" und das ganze wieder auf den eigentlichen Fahrer umzumünzen?
Es ist am Bild absolut klar erkennbar, dass es Person A war. Frage ist: Welche Strafen kämen ggfs auf A und/oder B zu?

2. was muss getan werden um die Frist für die Abgabe des Führerscheins weiter nach hinten zu verschieben? Person B könnte im Oktober ideal auf den Führerschein verzichten.

3. kann man jetzt noch Einspruch erheben, obwohl in 3 Wochen die 4-monatige Frist abläuft?

4. sollte man für eventuellen Schriftverkehr unbedingt einen Anwalt einschalten oder lässt sich das auch privat (wenn vernünftig formuliert und begründet) trotz Ende der Frist noch klären?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe


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von cupray123 am 30.06.2011 13:26
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Hallo,

zu Punkt 1, mit einem Irrtum wirst du da nicht durchkommen, dass wirst du gleich mal vergessen können. Was für Strafen dich da erwarten könnten kann evtl unterschiedlich gesehen werden, aber bei dir könnte es vorsätzliche Falschaussage sein, zwecks Strafen dafür solltest du dann eher mal in die Abteuling Strafrecht schauen.

Du solltest dich mal mit deinem Kumpel besprechen und mal abklären, ob er in besagter Zeit nicht Urlaub nehmen könnte und für die Zeit deines Fahrverbotes nicht Chauffeur für dich spielen kann. Ich finde das sollte dein Kumpel für dich so machen, ob es aber machbar ist, müsst ihr wissen...

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von lesen-denken-handeln am 30.06.2011 13:44
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Danke für die erste Antwort.

Zu Punkt 1.: das hatte ich so erwartet, ist aber natürlich trotzdem schlecht zu lesen

zu Punkt 2.: Ich bin hobbymäßig im Motorsport unterwegs und...d.h. mit Chauffeur spielen ist es nicht getan...

Jemand Ideen zu Punkten 2-4?

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von cupray123 am 30.06.2011 14:05
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Du könntest versuchen dich mit dem entsprechenden Amt in Verbindung zu setzen, ob das Fahrverbot nicht auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden könnte, aber all zu große Hoffnungen würde ichmir da nicht machen.

Du müsstest dafür aber wirklich driftige Gründe vorweisen können, wie drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder so.

Aber aöögemein dürften da deine Chancen auch eher gering stehen, denn deien privaten Gründe werde recht irrelevant sein, vorallem deine privaten Hobbys werden da nicht interessieren.

Stell dich eher mal drauf ein, dass du ums abgeben nicht drum herum kommen wirst...

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von lesen-denken-handeln am 30.06.2011 14:11
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Es ist zu spät, man kann nichts mehr machen.
Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, ist Feierabend.
Wenn du nach dem Datum der Abgabe noch fährt, begehst du mit jeder Fahrer eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Auch wenn du den Führerschein noch bereits, die Fahrerlaubnis ist aber erloschen.
Das Fahrverbot beginnt aber erst, wenn der Führerschein in Amtlicher Verwahrung ist, d.h. ab den Fristdarum darfst du nicht mehr fahren, zu laufen beginnt die Frist aber erst mit der Amtlichen Verwahrung.

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von andreas124 am 30.06.2011 15:24
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Motorsport findet doch in der Regel auf Privatgelände statt. Also braucht man dafür keinen Führerschein. Oder sehe ich das falsch?

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von Heddi_TB am 01.07.2011 22:57
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
Strafrechtlich passiert hier gar nichts - entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil kann man falsche Aussagen im Sinne des Strafgesetzbuches nur in einer Gerichtsverhandlung begehen. Auch Strafvereitelung fällt hier aus, da es nur um die Bestrafung einer Ordnungswidrigkeit geht.

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von muemmel am 02.07.2011 15:59
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Rückgängig machen: Ticket für Kumpel übernommen
@muemmel
Für den Freund könnte aber der Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllt sein.

Ansonsten kann ich auch nur dazu beitragen, dass die Einspruchsfrist schon lange abgelaufen ist und mir nicht bekannt ist, dass die 4-monatige Frist verlängert werden könnte.

zu 1.: Der Bußgeldbescheid kann nicht mehr umgemünzt werden. Es droht dann aber eine Ermittlung nach § 164 StGB.

zu 2.: Das geht nach meiner Kenntnis gar nicht.

zu 3.: Nein

zu 4.: Ich glaube zwar, dass auch ein Anwalt nicht mehr ausrichten kann, aber ohne Anwalt geht das ganz bestimmt nicht.

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von hh am 02.07.2011 18:07
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