Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Räuberischer Diebstahl oder Freispruch?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

615 Aufrufe

Räuberischer Diebstahl oder Freispruch?

Herr x steht an der kasse eines Discounter die kassiererin entdeckt durch Zufall in der von Herr x im Wagen liegenden Tasche ein Produkt des Discounters Wert 10 Euro. Herr x wird aufgefordert die Sachen herauszugeben. Dieser weigert sich und gibt an diese zuvor in einer anderen Filiale gekauft zu haben also ca eine Stunde früher. Kassiererin fordert aber weiterhin die Ware und meint das er sie gestohlen habe oder stehlen wollte. Herr x bekommt Panik versucht den Laden zu verlassen mit dem Produkt in der Tasche es kommt zu einem Gerangel zwei Zeugen halten letztendlich Herr x mit auf der versuchte aus der Tür zu kommen.Die Polizei wird verständigt Herr x gibt die Ware heraus gibt weiterhin an sie in einer anderen Filiale gekauft zu haben einen Beleg habe er nicht. Sonst verweigert Herr X die Aussage.

Herr X ist nicht vorbestraft hat geordnete Verhältnisse.

Räuberischen Diebstahl wird ihm zur Last gelegt.

Es wurde kein Versuch des Discounters unternommen zu prüfen ob die Ware nun aus der anderen oder dieser Filiale stammte Ware wurde zurückgelegt.

Frage: Wenn Herr x auf Freispruch plädiert wird dann der Discounter nachweisen müssen ob Herr x die Ware wirklich gekauft habe in der anderen Filiale bzw. ist das überhaupt anhand der KAssensysteme nachweisbar?

Was wird das Gericht in dem Fall wenn auf Freispruch plädiert wird als Beweismittel verlangen. Kommt Herr x mit dem freispruch durch ?

Vielen Dank für eure Meinungen und rege Mitarbeit

-----------------
""


von noktron am 23.01.2011 13:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Räuberischer Diebstahl oder Freispruch?
Mal ganz klar: der Discounter muss überhaupt nichts beweisen. Der Staatsanwalt ist die Ermittlungsbehörde. Er ermittelt, und in der Verhandlung vor Gericht wird dann das Gericht schauen, was erwiesen ist und was nicht und aufgrund der Hauptverhandlung eine Entscheidung fällen.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 23.01.2011 14:06
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 223 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Räuberischer Diebstahl oder Freispruch?
quote:
Was wird das Gericht in dem Fall wenn auf Freispruch plädiert wird als Beweismittel verlangen. Kommt Herr x mit dem freispruch durch ?

Das Gericht wird vermutlich Herrn x befragen. Ein geschulter Richter wird dann schon durch geschickte Fragen und seine Erfahrung sich Gewissheit verschaffen, ob die Geschichte stimmt oder nicht. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, wie lebensnah eine solche ist. Natürlich kann man die Aussage dazu verweigern, aber dann weiß das Gericht genau, was es davon zu halten hat.

-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 23.01.2011 15:50
Status: Unsterblich (1362 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 55 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online