>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Nur weil der Bauherr keinen Schadenersatz gefordert hat, heißt das ja nicht, dass Du ihn nicht geschädigt hast.
Der Balken wurde beschädigt, somit ist die Verhängung des Verwarnungsgeldes völlig zu Recht erfolgt. Auf die Höhe des Schadens kommt es nicht an.
Wenn Du jetzt etwas Pech hast, wird daraus übrigens noch ein Bußgeldbescheid, der die Kosten noch einmal um 23,50€ an Gebühren erhöht.
Auch eine Schadenersatzforderung gegen die Baufirma halte ich für recht aussichtslos, abgesehen davon, dass es Dir keinen Vorteil bringt. Von Deiner Seite liegt hier ein klarer Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vor. Da diese Vorschrift im Zweifel einen Einweiser für das Rückwärtsfahren fordert, hat jemand, der ohne Einweiser beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, eigentlich immer Schuld.
Dass der Bauherr einen Fehler gemacht hat, ist nicht offensichtlich. Aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine Pflicht zur Absicherung bestanden hat.
Das Geld für einen Anwalt oder den Gang zur Polizei kannst Du Dir daher aus meiner Sicht sparen. Klug wäre es gewesen, den eigenen Leichtsinn zu erkennen und gar nicht erst die Polizei zu rufen. Und nur nach Außen- und Rückspiegel rückwärts zu fahren, halte ich für sehr leichtsinnig.
Insgesamt würde ich Dir also empfehlen, die 35€ zu bezahlen, damit der Spaß nicht noch teurer wird.
von hh am 21.11.2008 16:47
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