Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit

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Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit

Hallo Leute,
bin seit heute neues Mitglied hier und möchte mla alle auf diesem Weg grüßen:-).

Ich hätte mal eine Frage bezüglich einer mit erst vor 3 Tage von den lieben Polizisten aufgebrummten Ordnungswirdrigkeit:-).
Die Situation spielte sich wie folgt ab. Ich kam morgens aus dem Haus stieg in mein Auto, welches auf einem Parkplatz neben den Gargagen stand und setzte wie jeden Tag um die Garagen herum zurück, als es plötzlich einen höllischen Schlag/Explosion gab. Als ich ausstieg fehlte meine Heckscheiben und mein Dach war auch leicht beschädigt. Passiert war, dass die Herrschaften von einer Baustelle, die jetzt seit ungefähr 3 Monaten nicht mehr bearbeitet wurde an diesem Tag einen Anhänger vor die Garagen gestellt haben, bei dem ein Brett geschätze 4m drüberhinaus ragte. Also ich erstmal Polizei gerufen, weil ich dachte sowas muss gesichert sein. Leider Fehlanzeige. Aber leider war das noch nicht alles. Der liebe Polizist meinte nur warum ich ihn eigentlich geholt hätte die Situation sei doch eindeutig. Desweiteren meinte er wenn er schonmal da sei bekomm ich gleich noch eine Ordungswidrigkeit von 35Euro erteilt. Ich fragte natürlich warum, weil der Balken war nicht beschädigt der Bauherr hat keine Anzeige gestellt nur ich hatte den Schaden. Daraufhin meinte er nur des sei so und ob ich des jetzt unterschreib oder nicht. Falls nicht meldet sich des Ordungsamt direkt bei mir und Gericht und Anwalt und blablabla. Da ich unter Schock stand unterschrieb ich natürlich damit die Sache abgehakt ist. Jedoch stell ich mir jetzt die Frage warum die Strafe und hab ich noch eine Chance die zu umgehen???

p.s. wollte noch ein Bild hochladen ,indem man alles genau sieht weiß aber leider nicht wie bzw find hier keine Möglichkeit

über Antworten würde ich mich sehr freuen

Mfg Fabian


von Fabi87 am 16.11.2008 16:40
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Es dürfte sich um eine Ordungswidrigkeit nach BKat Nr. 1.4 handeln, die mit 35€ Verwarnungsgeld geahndet wird.

Auch Kratzer u.ä. stellen eine Schädigung im Sinne dieser Vorschrift dar, so dass ich davon ausgehe, dass die Verhängung des Verwarnungsgeldes zu Recht erfolgt ist.

-- Editiert von hh am 16.11.2008 22:35


von hh am 16.11.2008 22:22
Status: Tao (17844 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
War denn die Baustelle abgesichert oder abgesperrt? ( Warnbaken , Beleuchtung )
Konnte das Brett gesehen werden?
Bei einem Überhang von 4 Metern müßte es eigentlich kenntlich gemacht werden.

So wie ich die Situation einschätze hat der Bauherr eine Teilschuld an dem Vorfall,
auch wenn man beim Rückwärtsfahren mit besonderer Vorsicht fahren Muß.




von gtr1000 am 17.11.2008 22:05
Status: Senior (134 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
...Es dürfte sich um eine Ordungswidrigkeit nach BKat Nr. 1.4 handeln, die mit 35€ Verwarnungsgeld geahndet wird....

Hier sehe ich für eine solche Owi keinen Raum.

Eher wird es wohl die Geltendmachung der Kosten des Polizeieinsatzes auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes möglich sein.


von Ali Baba am 18.11.2008 11:30
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Der Polizist hat das als OWi deklariert und auch so gemeint. Es spricht nichts dafür, dass er die 35€ auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes kassiert hat.

Man kann natürlich darüber diskutieren, ob das Verwarnungsgeld in diesem Fall zu Recht verhängt wurde. Durch die Bezahlung des Verwarnungsgeldes wird dies aber rechtskräftig, ohne dass noch die Möglichkeit eines Einspruches besteht.

Zweifellos hat bei der Entscheidung des Polizisten, ein Verwarnungsgeld zu verhängen, seine Verärgerung darüber, zu so einem Unfall geholt worden zu sein, eine Rolle gespielt.


von hh am 18.11.2008 12:36
Status: Tao (17844 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 43 User(n) bewertet)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Danke erstmal für eure vielen Antworten.
Also der Anhänger war nicht abgesichert. Keine Warnbanken, Fahnen etc..
Ob er Einsichtig war ist natürlich die Frage. Von meinem Standpunkt aus war es nicht möglich, weil es bevor ich überhaupt den Anhänger gesehen hab schon gekracht hat und ich fahr immer auf Rück und Seitenspiegel und sah wirklich nichts. Bilder hab ich wie gesagt gemacht auf denen man die Situation vllt besser erkennen Kann/könnte.
Das Bußgeld hab ich noch nicht gezahlt. Ich seh es jedoch genauso, dass der Polizist verärgert war, dass er kommen musste und hat mir deshalb das Bußgeld aufgebrummt. Wie gesagt hab ich mein Vergehen zugegeben und unterschrieben jedoch nicht gezahlt. Wird wahrscheinlich in paar Wochen vom Ordnungsamt eintrudeln. Was kann ich denn jetzt machen???Die Sache von Teilschuld ist für mich eher unerheblich, da ich 500 Euro so oder so zahlen muss wegen meiner Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung). Jedoch das Bußgeld muss ich sagen ist wirklich übertrieben und des fuchst mich auch ein wenig:-). Es ist nicht der Betrag an sich sonder der Grund und das Verhalten wie.

Über weiter Antworten würde ich mich freuen

Mfg Fabi


von Fabi87 am 18.11.2008 14:08
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Der Polizist hätte auch die TBNR 109649 verwenden können: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Das wären dann 60€ Bußgeld, zzgl 23,50€ Gebühren und Auslagen und 2 Flenspunkten.

Bilder können z.B. bei www.bilder-speicher.de oder www.imageshack.us hochgeladen und hier verlinkt werden.


von Freudenfeuer am 18.11.2008 17:10
Status: Unsterblich (1940 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 23 User(n) bewertet)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Hallo Fabi,

>ich fahr immer auf Rück und Seitenspiegel
da hab ich in der Fahrschule aber was anderes gelernt.

Denk bei der möglichen Teilschuld auch daran, dass du in deiner Vollkaskoversicherung höher gestuft wirst. Je nach Schadenshöhe ist es eventuell günstiger, die Kosten zum einen Teil von der Baufirma zu fordern und zum anderen Teil selbst zu übernehmen.

MfG Stefan



von reckoner am 19.11.2008 11:24
Status: Unsterblich (914 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Denknotwendig wäre wohl ein Fremdschaden erforderlich, wenn der Tatbestand erfüllt sein sollte. Sein eigenes Fahrzeug darf man selbstverständlich straffrei beschädigen.

...die Kosten zum einen Teil von der Baufirma zu fordern ...

Fordern kann man natürlich so viel, wie man will. Die Frage ist eher, ob man etwas erhält.


von Ali Baba am 19.11.2008 11:49
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Hallo Leute,
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde hatte leider paar Probs mit dem i-net.
Ja kann sein, dass man in der Fahrschule etwas anderes lernt aber wenn man sich rumdreht schlägt man vllt vorne irgendwo an oder so wer weiß :-). Ich denke in dem Fall war es nunmal so und naja nächstes mal einfach gar nicht mehr rückwarts fahren;-).
Also zwecks Verischerung. Ich hab mal mit denen geredet und da der Schaden 3000 Euro beträgt macht es kein Unterschied, ob die Baufirma 1500 übernimmt oder nicht. Ich steige in jedemfall um 15%.
Sprich es dreht sich nur noch um die 35 Euro.
Also der Bauherr wurde hinzugezogen und es wurde ihn in meinem beisein gefragt, ob er einen Schaden hätte. Er meinte der Balken sei ganz leicht beschädigt aber dies wär überhaupt kein Prob weil der eh in den Boden oder aufs Dach oder was weiß ich wohin kommt. Nun steht in dem Bericht von der Polizei bei Zuwiderhandlung-Text: Sie schädigten einen Anderen.
Jedoch ist es doch falsch ich habe niemanden geschädigt bzw nichts beschädigt. Der Balken hat ne leichte Delle, was aber von dem Bauherr als unwichtig angesehen wurde und er auch keine Anzeige wegen Schadensersatz erstattet hat.
Was müsste ich denn jetzt machen???Anwalt oder selber zum Amt,Polizei etc???

Mit freundlichen Grüßen
Fabian





von Fabi87 am 21.11.2008 14:52
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit
Nur weil der Bauherr keinen Schadenersatz gefordert hat, heißt das ja nicht, dass Du ihn nicht geschädigt hast.

Der Balken wurde beschädigt, somit ist die Verhängung des Verwarnungsgeldes völlig zu Recht erfolgt. Auf die Höhe des Schadens kommt es nicht an.

Wenn Du jetzt etwas Pech hast, wird daraus übrigens noch ein Bußgeldbescheid, der die Kosten noch einmal um 23,50€ an Gebühren erhöht.

Auch eine Schadenersatzforderung gegen die Baufirma halte ich für recht aussichtslos, abgesehen davon, dass es Dir keinen Vorteil bringt. Von Deiner Seite liegt hier ein klarer Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vor. Da diese Vorschrift im Zweifel einen Einweiser für das Rückwärtsfahren fordert, hat jemand, der ohne Einweiser beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, eigentlich immer Schuld.
Dass der Bauherr einen Fehler gemacht hat, ist nicht offensichtlich. Aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine Pflicht zur Absicherung bestanden hat.

Das Geld für einen Anwalt oder den Gang zur Polizei kannst Du Dir daher aus meiner Sicht sparen. Klug wäre es gewesen, den eigenen Leichtsinn zu erkennen und gar nicht erst die Polizei zu rufen. Und nur nach Außen- und Rückspiegel rückwärts zu fahren, halte ich für sehr leichtsinnig.

Insgesamt würde ich Dir also empfehlen, die 35€ zu bezahlen, damit der Spaß nicht noch teurer wird.


von hh am 21.11.2008 16:47
Status: Tao (17844 Beiträge)
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