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Ihre Reiserechte - 4/9
del vom 15.6.2000   42422 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Reiserecht

Reiserecht

Der Rücktritt vom Reisevertrag

Was es ist:

Der Rücktritt vom Reisevertrag ist vor Beginn der Reise jederzeit möglich, nicht aber nach Reiseantritt (dann eventuell aber Kündigung ).

Der Rücktritt im speziellen Fall eines Reisevertrags ist allgemein bekannt unter dem Begriff Stornierung. Muster

Im Falle eines wirksamen Rücktritts des Reisenden hat er dem Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis minus ersparter Aufwendungen und dem Betrag, den der Veranstalter für anderweitige Verwendung der Reiseleistung erhalten kann. Anstatt derartiger Einzelfallberechnungen kann der Veranstalter auch Rücktrittspauschalen in Prozent des Reisepreises festlegen. Diese Prozentsätze sind natürlich umso höher, je näher der Antritt der Reise liegt.

Auch hier ist, wie bei der Ersetzungsbefugnis, die Angabe oder das Vorliegen eines Rücktrittgrundes unerheblich.

Wie tritt man zurück?

Der Rücktritt ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und muss somit dem Reiseveranstalter gegenüber erklärt werden. Dies sollte regelmäßig zwecks Beweissicherung schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Haben Sie Ihre Reise bei einem Reisebüro gebucht, reicht ein erneuter Gang zu diesem, um dort ihren Rücktritt zu erklären. Das Reisebüro ist als Handelsvertreter des Reiseveranstalters zur Entgegennahme derartiger Erklärungen bevollmächtigt.

 

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