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Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder

Von Rechtsanwalt Sascha Steidel
30.7.2010 | Ratgeber - Familienrecht | 2052 Aufrufe
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Zuwendungen

In der familienrechtlichen Praxis entsteht nicht selten die Fragestellung, ob Schwiegereltern im Falle des Scheiterns der Ehe ihrer Kinder eine Rückforderung von finanziellen Unterstützungen durchsetzen können.

Gerade wenn es um die Anschaffung von Immobilien geht, werden die Eheleute häufig von den Eltern unterstützt.

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Die Unterstützung kann finanzieller Natur sein, sie kann aber ebenso in tatkräftiger Unterstützung durch Arbeitsleistung liegen.

Bislang war die Rückforderung solcher Zuwendungen bzw. die Vergütung solcher Leistungen nach Scheitern der Ehe äußerst problematisch.

Der BGH hat nunmehr in einer neueren Entscheidung die bisherige Rechtssprechung aufgegeben und spricht den Schwiegereltern einen grundsätzlichen Anspruch gem. § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu.

Ein Anspruch der Schwiegereltern bestehe, wenn sich die mit der Schenkung verbundene Erwartung, der Vermögenswert werde auf Dauer der Ehe dienen und damit dem eigenen Kind zu Gute kommen, nicht erfüllt.

Dies wird im Einzelnen einer genauen rechtlichen Prüfung bedürfen. Jedenfalls aber sind die Hürden für einen Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern mit dieser Entscheidung deutlich gesenkt worden.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

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