Hallo,
angenommen es kommt an einer Ampel zu einer Kollision des Geradeausfahrenden mit einem Linksabbieger aus der Gegenrichtung und beide behaupten, es wäre grün. Zeugen sind nicht vorhanden.
Dadurch würde die Schuld durch die Haftplichtversicherung etwa 50/50 gequotelt.
Wäre die gegnerische Haftplicht berechtigt, einen Teil der Schäden mit 50% zu begleichen, aber einzelne Schadenspositionen, wie etwa Nutzungsausfall, von der Regulierung auszunehmen?
Könnte man dann zunächst ohne großes Prozesskostenrisiko nur 50% aller Schäden einklagen und später ggf. die restlichen 50%?
Quotelung durch Versicherung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
hmm, wenn beide grün haben, hat der Geradeausverkehr Vorfahrt und der Linksabbieger muß warten. Wenn ich der Geradeausfahrende gewesen wäre, würde ich mich auf den Deal der Versicherung nicht einlassen. Wenn nicht noch was anderes hinzukommt wie etwa überhöhte geschwindigkeit oder sonst was, dann würde ich sagen liegt die Schuld beim linksabbiger bei 100 %.
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"justice"
--- editiert vom Admin
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naja, das mit den 100 % geht schon, trotz der problematischen Vorschrift mit der Betriebsgefahr....
Wenn einer die Vorfahrt mißachtet, und der andere überzeugend darlegt, daß er nichts falsch gemacht hat, geht das schon. Als Jurist sieht man das nur selten, weil man immer nur mit den Fällen zu tun hat, wo es eben nicht so eindeutig ist, und dann sind die 100 % auch selten.
Mir selbst ist mal auf der Autobahn einer hinten rein gefahren, da hat die gegnerische Versicherung auch kein gezeter gemacht, sondern mir anstandslos 100% gezahlt. Aber wenn ein Fall erstmal vor Gericht geht, wird es die Gegenseite schon schaffen, ein paar % rauszufeilschen....
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"justice"
Hallo,
der Geradeausfahrende hatt eine lange Grünphase, während die Ampel des Linksabbiegers zunächst gelb blinkt.
Wenn die Ampel des Geradeausfahrenden auf rot schaltet, erhält der Linksabbieger ganz kurz einen grünen Pfeil, anschließen verlöscht die Ampel.
Neben dem Geradeausfahrenden befindet sich eine Rechtsabbiegerspur, welche aber keine Ampel hat, sondern ein Schild "Vorfahrt beachten"
Der Sinn diese Gestaltung leuchtet mir nicht ein, als Linksabbieger schaut man auf die Rechstabbieger der Gegenseite und den Gegenverkehr in gerader Richtung. Dabei ist man stark abgelenkt, da man sich nicht sicher ist, ob die entgegenkommenden Rechtsabbieger die Vorfahrt beachten.
Aber ohne Zeugen kann keine der Parteien beweisen, das sie grün hatte.
--- editiert vom Admin
Da wären sie wieder,meine drei Probleme...
hey, ein Otto-Fan unter den Juristen. Ich bin begeistert
bzgl. grün, dürfte der Nachweis eigentlich nicht so schwierig sein, da man lediglich feststellen muß, wie die Ampel geschaltet ist...
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"justice"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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