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"Qualitätssiegel" für Rechtsanwälte – oder welcher Anwalt ist der "Richtige"?

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
8.3.2011 | Ratgeber - Alles über Juristen | 1264 Aufrufe
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Anwalt

Das tägliche Leben wird stetig mehr und mehr „verrechtlicht“ und erfordert daher auch mehr und mehr spezialisierte hochkompetente fachanwaltliche Beratung. Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und nachgewiesenen praktischen Erfahrungen in bestimmten Rechtsgebieten von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben. Für „Fachanwälte“ ist die regelmäßige Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben und diese wird streng durch die Rechtsanwaltskammern kontrolliert. So bleibt gewährleistet, dass dieser besondere Beratungsbedarf auch weiterhin gedeckt wird.

Aber auch Rechtsanwälte, die keinen Fachanwaltstitel innehaben können ihre Fortbildungsanstrengungen für Mandanten sichtbar nach außen dokumentieren, etwa über das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer oder das amtliche Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Im Einzelnen:

I. Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer

Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung existiert zum einen das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer.

„Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird. Die Bundesrechtsanwaltskammer will Anwälten die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann der Antragsteller das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" erhalten und damit die Lizenz zu erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit zu verwenden,“ vgl. http://www.brak.de/seiten/12.php .

Weitere Informationen zum Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung " der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter:

http://brak.de/seiten/pdf/Fortbildungszertifikat/FAQs.pdf

II. Amtliches Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird nach einem strengen Anforderungsschema zudem das amtliche Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" vergeben.

Weitere Informationen zum amtlichen Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" finden Sie unter:

http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/rub_fortbildung/docs/Fortbildungsnachweis.htm

III. Bundesrechtsanwaltskammer: Fachanwälte decken den „besonderen Beratungsbedarf“

Den „besonderen Beratungsbedarf“ decken die „Fachanwälte“.

Im Jahr 2010 gab es 153251 Rechtsanwälte in Deutschland. Die Auswahl ist also groß. Doch welcher Anwalt ist der „Richtige“ für „Ihren Fall“ ?

Eine wichtige Richtschnur geben die sog. „Fachanwaltstitel“. Nur rund ein Viertel aller Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und nachgewiesenen praktischen Erfahrungen in bestimmten Rechtsgebieten von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben, vgl. http://brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAOStand01.01.11.pdf

"Die fortschreitende Verrechtlichung unseres Alltags erfordert mehr und mehr spezialisierte hochkompetente anwaltliche Beratung. Da die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung der Fachanwälte streng durch die Rechtsanwaltskammern kontrolliert wird, bleibt gewährleistet, dass dieser besondere Beratungsbedarf auch weiterhin gedeckt wird," erläutert Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) (Bundesrechtsanwaltskammer PM Nr. 02 vom 19. 03. 2010,  http://www.brak.de/seiten/04_10_02.php).

Von den 153251 Rechtsanwälten in Deutschland in 2010 waren 38745 (25,28 %) Fachanwälte und nur 543 (0,35 %) Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.

"Gewerbliche Schutzrechte" sind alle Rechte des "geistigen Eigentums" wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, u.a.

Weitere Informationen zum Thema „Fachanwalt“ finden Sie unter:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2010/FA_Entwicklung.pdf; http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2010/FA2010.pdf; http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/2009/10_FA_Grafik.pdf

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