Hallo,
ich War bei der Firma fast fünf Monate beschäftigt. nachdem ich gekündigt habe habe ich um ei qualifiziertes Arbeitszeugbis gebeten mir wurde erst Monate später zugeschickt und es War auch kein qualifiziertes nur ein einfaches wo nicht mal die Arbeit die ich gemacht habe beschrieben wird. mit der Begründung weil ich nicht lang genug bei der Firma War ist es nicht möglich ein qualifizirte Beurteilung zu erstellen.
Im 109 gewo steht Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
"Das Landesarbeitsgericht Köln ( Urteil vom 30.3.2001 – 4 Sa 1485/00) geht davon aus, dass bereits nach 6 Wochen Beschäftigungszeit der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen kann. Dies hängt aber stark vom Einzelfall ab. Insbesondere davon, ob sich der Arbeitgeber während der Beschäftigungszeit ein Bild von der Leistung und vom Verhalten des Arbeitnehmers verschaffen konnte. Von daher sind die 6 Wochen des LAG Köln nur ein grober Maßstab; der nicht für jeden Einzelfall gelten kann. Man kann sich vorstellen, dass es unmöglich für den Arbeitgeber wäre ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach 6 Wochen Beschäftigungszeit für den Arbeitnehmer zu erstellen, wenn dieser 4 Wochen (innerhalb der 6 Wochen) krank war."
Bitte geben Sie die Quelle an, die Moderation
wie soll ich vorgehen.
Danke für die Hilfe
-- Editiert von Moderator am 06.09.2017 18:47
-- Thema wurde verschoben am 06.09.2017 18:47
Qualifiziertes arbeitszeufnis ab wann
6. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2017 | 13:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Qualifiziertes arbeitszeufnis ab wann
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2017 | 13:53
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Ich schlage vor:
a) du teilst deinem AG mit, dass du mit einem einfachen Zeugnis nicht einverstanden bist
b) du fragst, ob du wegen so einer Bagatelle wirklich erst ein Arbeitsgericht bemühen musst.
Und jetzt?
Schon
267.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten