Auf Anfrage sagte mein ehemaliger Arbeitgeber der Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses zu, jedoch bekam ich doch ein Qualifiziertes, das mein Verhalten bewertet. Das hat nicht viel mit Arbeitsrecht zu tun, aber da frage ich mich, ob ich nicht nochmal ausdrücklich ein Einfaches verlangen soll, da Formulierungen enthalten sind, die negativ gemeint sein könnten:
Zitat:
...führte übertragene Aufgaben sorgsam und ordentlich aus.
Langsame Arbeitsweise?
Zitat:...Zusammenarbeit mit Kollegen war höflich und zuvorkommend.
Aber nicht mit Vorgesetzten?
Vielleicht sollte ich den ehemaligen Arbeitgeber offen auf diese dubiosen Ausdrücke ansprechen, da sich mich nicht in gutem Licht erscheinen lassen und zudem unwahr sind, da ich einer der schnellsten Mitarbeiter war und meinem Chef gegenüber stets respektvoll wahr. Wie gesagt, vielleicht sollte ich anstatt einer Korrektur einfach ein einfaches Arbeitszeugnis fordern?