Qualifiziertes anstatt einfaches Arbeitszeugnis erhalten

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mein Account
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Qualifiziertes anstatt einfaches Arbeitszeugnis erhalten

Auf Anfrage sagte mein ehemaliger Arbeitgeber der Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses zu, jedoch bekam ich doch ein Qualifiziertes, das mein Verhalten bewertet. Das hat nicht viel mit Arbeitsrecht zu tun, aber da frage ich mich, ob ich nicht nochmal ausdrücklich ein Einfaches verlangen soll, da Formulierungen enthalten sind, die negativ gemeint sein könnten:

Zitat:

...führte übertragene Aufgaben sorgsam und ordentlich aus.

Langsame Arbeitsweise?

Zitat:
...Zusammenarbeit mit Kollegen war höflich und zuvorkommend.

Aber nicht mit Vorgesetzten?

Vielleicht sollte ich den ehemaligen Arbeitgeber offen auf diese dubiosen Ausdrücke ansprechen, da sich mich nicht in gutem Licht erscheinen lassen und zudem unwahr sind, da ich einer der schnellsten Mitarbeiter war und meinem Chef gegenüber stets respektvoll wahr. Wie gesagt, vielleicht sollte ich anstatt einer Korrektur einfach ein einfaches Arbeitszeugnis fordern?

Signatur:

Einer von 80 Millionen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn Du nicht einverstanden bist mit dem Zeugnis, würde ich das ansprechen. Du hast ja nur zwei Sätze zitiert - die wirklich nicht gut sind -, aber wie ist denn der Abschlusssatz?
Einfaches Zeugnis. Wie lange hast Du da gearbeitet? Bei, sagen wir mal, 5 Jahren Tätigkeit dort ist das für einen neuen AG auch nicht gerade eine Empfehlung, wenn da nur steht: Herr Y hat bei uns von dann bis dann gearbeitet und das und das gemacht.

Ich würde daher lieber versuchen, das bestehende Zeugnis ein wenig zu optimieren. Obwohl, wie gesagt, ich zur Qualität kaum was sagen kann nur wegen zwei Sätzen, die wirklich nicht gut sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mein Account
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):

Ich würde daher lieber versuchen, das bestehende Zeugnis ein wenig zu optimieren. Obwohl, wie gesagt, ich zur Qualität kaum was sagen kann nur wegen zwei Sätzen, die wirklich nicht gut sind.


Zunächst wird das Unternehmensprofil dargestellt.
Dann wird mein Aufgabenbereich knapp erklärt.
Dazu bekomme ich eine schlechte Bewertung wie oben erwähnt.
Der Abschlusssatz klingt aber auch nicht toll, da mir für meine Mitarbeit gedankt wird und mire das Beste für mein schulisches und berufliches Weiterkommen gewünscht wird (Hä eigentlich? Aus der Schule bin ich schon längst raus).

Naja, auf jeden Fall muss ich um Korrektur bitten, da auch einige Rechtschreibfehler vorkommen, die offensichtlich mit Absicht eingebaut wurden.

Signatur:

Einer von 80 Millionen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Soweit ich weiß, hat man Anspruch auf "ne 3". Salopp gesagt.
Das mit dem schulischen Weiterkommen ist in der Tat sehr befremdlich - oder machst Du eine Weiterbildung oder so?
Mit Abschlusssatz meinte ich eher sowas wie: die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Y (stets) zu unserer (vollen,vollsten) Zufriedenheit. Das steht eigentlich so ähnlich in fast jedem Zeugnis.

Rechtschreibfehler gehen natürlich gar nicht. Vielleicht hat das Zeugnis auch jemand geschrieben, der keine Ahnung davon hat? Kommt öfter vor, ich hatte bei meinem ehemaligen AG mein Zeugnis auch beanstandet und er war der absoluten Überzeugung, mir ein Superzeugnis ausgestellt zu haben, das min. ne 2 ist. Er hat dann gesagt: ah, wusst ich nicht, schreib Dein Zeugnis dann doch einfach selbst, ich unterschreibe.*g*

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ Yogi: ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber der Wahrheit entsprechen. Und das fällt mitunter schwer. Vom Grundsatz her: "das Glas ist halb voll," und nicht "das Glas ist halb leer." Und, "das Glas ist ganz voll," das geht gar nicht. Das muss man wissen. Ich habe mir nach all den Jahrzehnten, in denen ich mit sowas befasst war, angewöhnt (und so machen es auch die anderen Fachleute, man tauscht sich ja aus), mir einfach ein Zeugnis als Gesamtheit anzuschauen. Und mich nicht an einem ungeschickten Satz hochzuziehen. Da hat der Verfasser vielleicht einen schlechten Tag gehabt oder er ist etwas ungeschickt im Formulieren. Das geht aber nie zu Lasten des Arbeitnehmers. Im Zweifel rufe ich den Ex-Arbeitgeber auch noch mal an.

Ich weiss jetzt nicht, was hier vorgefallen ist. Oder ob es nur Ungeschicklichkeiten sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@wirdwerden: naja, es geht schon zu Lasten des Arbeitnehmers, wenn man bspw. einem 30jährigen, der KEINE Weiterbildung macht, viel Erfolg wünscht für sein schulisches Weiterkommen.
Und das mag ja sein, dass Du den Ex-AG hinterher telefonierst. Aber die allermeisten sortieren doch sicherlich Bewerber mit miesen Zeugnissen sofort aus und halten sich an die mit guten Zeugnissen - und da können auch noch lauter Leute drunter sein, die nicht so gut sind, wie die Zeugnisse vermuten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mich macht eher stutzig, wenn ein Zeugnis exakt den Vorgaben entspricht, wie man sie im www findet. Und das geht anderen Personalern genauso. Das Dollste war mal eine Mitarbeiterin, die gewaltig in die Kasse gegriffen hatte. Sie wollte ein Superzeugnis. Hat sie bekommen, sie war glücklich. Etwas später rief ein möglicher neuer Arbeitgeber an, sehr nachdenklich. Wieso ich denn ein Zeugnis geschrieben hatte, was wirklich allen Klischees aus dem www entsprechen würde, und zwar 100%tig? Und wieso der Satz "sie war ehrlich" fehlen würde? Die Frau hat beruflich nicht mehr Fuß gefasst trotz super Zeugnis.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Na ja, dann war es ja kein Superzeugnis. Natürlich muss man sowas auch immer berufsabhängig schreiben und bei Leuten, die mit Geld zu tun haben, ist das automatisch "ne 5", wenn im Zeugnis was fehlt zur Ehrlichkeit. Egal wie gut der Rest ist. So wie es bei Leuten, die im Altenheim arbeiten, ein mieses Zeugnis ist, wenn im gesamten Zeugnis nix auftaucht zum Umgang mit den Bewohnern. Da kann der Rest noch so gut sein.
Aber damit widerlegst Du nicht meine Ansicht, dass ein mieses Zeugnis dem AN auf ewig schaden kann und die meisten AG nicht rumtelefonieren, sondern Leute mit schlechten Zeugnissen gleich aussortieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich kenne genausoviel gute Zeugnisse, die dem Arbeitnehmer auf Dauer schaden. Letztlich sind Abeitgeber doch vernetzt. Bitte das nicht vergessen. Mir ist ein klares Zeugnis mit Ecken und Kanten und ungeschicktem Schlußsatz lieb. Dann weiss ich, mit wem ich es zu tun habe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bisschen OT aber: ich glaub Dir kein Wort. Super-Ag, Übermutter etc. Dafür, dass Dein Leben so ausgefüllt ist, verbringst Du viel Zeit im Forum. Wann genau arbeitest Du?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich bin Rentnerin und meine Kids sind groß. Trotzdem arbeite ich noch gerne nebenbei, kann mir vieles einteilen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen