Hallo,
auf meiner linken Grundstücksseite hat der Nachbar eine ca 10m hohe und 30m lange Scheune stehen, diese ist stark Sanierungsbedürftig. Bis zu einer Höhe von 3 Meter ist schon der Putz abgefallen und es lösen sich ständig neue Bröcken. Auf die Frage hin ob der Nachbar den Mißstand mal beseitigen möge da ich dort gerne einen Carport hinstellen möchte, erhielt ich bloß als Antwort: er könne es sich nicht leisten und außerdem darf ich meinen Carport nur in 2 Meter Entfernung von der Scheune aufbauen damit er jederzeit an seine Scheune kommt .
Ich habe keine Lust ständig den Schutt von meinem Rasen und den Beeten zu entfernen und außerdem stellt es ja auch eine Gefahrenquelle dar.
Was kann ich machen um den Nachbar zu überzeugen tätig zu werden und in welcher Frist hat er das zu erledigen?
Viele Grüße
Sven
Putz von Nachbarscheune fällt auf mein Grundstück
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ihn zwingen die Scheune zu sanieren wirst du ihn nicht können. Jedoch ist er m.E. dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung von dieser ausgeht. U.a. zählt für mich dazu, dass er auch dafür Sorge tragen muss, dass er den Putz, der auf dein Grundstück fällt, zusammen kehrt und entsorgt. Dies ist m.E. nicht deine Aufgabe. Hier könntest du - da der Putz ja wohl häufiger innerhalb einer Woche runterfällt - eine kurze Frist setzen (schriftlich!).
Des weiteren würde ich mich ans Bauamt wenden und bzgl. des Carport-Baus mich schlau machen. Das du 2 Meter zur Grenze Abstand halten sollst, damit er besser eine seine Scheune ran kann ist Quatsch. Du muss aber darauf achten, ob du überhaupt eine sog. Grenzbebauung vornehmen darfst oder ob du nicht wirklich Abstand zur Grenze einhalten musst. Wenn du darüber nichts in deinen Unterlagen hast, dann hilft auch hier das Bauamt. Auch würde ich das Bauamt von dem schlechten Zustand der Scheune in Kenntnis setzen und von der Problematik berichten. Evtl. kann der Nachbar zum Rückbau verpflichtet werden? Das weiß ich aber nicht.
Carports darf man (meist) an die Grenze bauen. Und man kann ihm sehr wohl untersagen das Putz fällt, notfalls per Unterlassungsklage. Die Bau und Ordnungsämter machen was, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, sonst mahnen die evtl. mal nett.
Ob der Geld hat spielt keine Rolle, wer ein Haus hat hat genug Geld - wenn er es verkauft
Klaus
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