Psychotherapie und Berufsunfähigkeitsversicherung

12. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
d3javu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Psychotherapie und Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo Miteinander,

wie ich bereits online herausgefunden habe, kann es von Nachteil sein, wenn jemand eine Psychotherapie macht, diese von der gesetzlichen Kasse zahlen lässt und dann ggf. in den nächsten 10 Jahren eine BU abschließen möchte. Die Krankenkasse muss dahingehend die Krankengeschichte offen legen evtl. auch die Ärzte. Verschweigt man es, kann unter Umständen der Versicherungsschutz verloren gehen. Habe ich das richtig verstanden?

Wie verhält sich die Sache bei einem Heilpraktiker Psychotherapie, den jemand privat bezahlt ABER die Beiträge bei seiner privaten Zusatzversicherung einreicht. Müssen die auch offen legen? Muss die private Zusatzversicherung überhaupt bei dem BU Versicherer mitgeteilt werden? Und falls ja, welche Möglichkeiten hat der Versicherer das rauszufinden?

Freue mich auf Expertenmeinungen!

Vielen Dank,

d3javu

-- Editiert d3javu am 12.11.2013 14:37

-- Editiert d3javu am 12.11.2013 14:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Die Angaben zu Vorerkrankungen und Behandlungen müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes durch Anfechtung des Vertrags durch die BU. Wenn die BU von der Zusatzversicherung nix weiß, kann sie dahingehend auch nicht ermitteln. Sollte aus unglücklichen Zufällen dies doch bekannt werden, und sei es nur durch ein Kommentar gegenüber dem Hausarzt, der es in seiner Akte vermerkt hat, werden auch die Zusatzversicherung und der Heilpraktiker Angaben machen. 10 Jahre bis zur Verjährung mit dieser Ungewissheit zu leben, ist jedem seine eigene Entscheidung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
d3javu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

In wie weit ist denn diese Schweigepflichtentbindung eigentlich rechtens?

Zitat:

quote:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Klausel in einem Versicherungsvertrag (hier Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) für unwirksam, mit der sich der Versicherte bei einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen verpflichtete, sämtliche ihn behandelnden Ärzte oder Pfleger von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese umfassende Schweigepflichtentbindung in einer Vertragsklausel verletzt den Versicherten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.



Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/versicherungsvertrag-berufsunfaehigkeitsversicherung-schweigepflichtentbindung.htm

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