Ich bin seit ca. 1,5 Jahren mit eine deutsche Frau verheiratet und mit Familienzusammenführung in Deutschland. Komme aus außerhalb der Eu.
Meine frau erleidet unter schwere Psychische Erkrankungen, die durch unsere Ehe ist es noch schlimme geworden ist(dies wurde auch nach einem langen Klinik Aufenthalt ärztlich bewiesen). Unsere Alltag wird nur nach Ihre Krankheiten bestimmt. Wenn ich nicht das tuhe was Sie will streiten wir so lange das ich von zu Hause abhauen muss (damit Sie sich etwas beruhigt) oder bis der Polizei kommt. Sie wird öfftes mal sehr agressif, beschimpf mich öfftes mal. Paar mal wurde sie Gewaltteatig, aber Gottsei dank bin körperlich Fit um mich zu verteitigen zu können.
Ich arbeite und war nie auf Sozialhilfe angewiesen. Sie hat gute Beruf aber kann Sie aus oben genante Gründen nicht mehr ausüben.
Ich selbst da durch diese umastenden in Psychotherapie und weiss nicht mehr was ich machen soll. Wenn ich das Haus verlasse oder mich scheide, kann ich unter diese Umsteande doch in Deutschland bleiben (Haertefall vielleich?). Hat jemand aenhlicher Erfahrungen?
vielen dank vorraus...
Ps. : Leider will ich nicht mehr details ernennen weil ich anonym bleiben möchte.
-----------------
""
Psychische Erkrankungen- Scheidung-> Abschiebung?
3. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2011 | 02:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychische Erkrankungen- Scheidung-> Abschiebung?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. September 2011 | 11:07
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:Und warum nicht? Hast du schon mal mit einem psychisch Kranken zusammen gelebt?
Eine Krankheit ist doch kein Grund zur Trennung ?
-----------------
"gruß azrael"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 3. September 2011 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
@ TE,
hier könnte durchaus ein Härtefall im Sinne des § 31
(2) Aufenthaltsgesetz vorliegen - wenden Sie sich an einen Anwalt für Ausländerrecht.
-----------------
" "
#5
Antwort vom 3. September 2011 | 18:47
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:Ist die Frage ernst gemeint? Vielleicht, weil es demjenigen in Deutschland gefällt?
Akzeptiert, aber warum will man dann trotzdem in Deutschland weiterhin verbleiben, wenn die Grundlage des Hierseins nicht mehr gegeben ist ?
-----------------
"gruß azrael"
#6
Antwort vom 3. September 2011 | 22:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Akzeptiert, aber warum will man dann trotzdem in Deutschland weiterhin verbleiben, wenn die Grundlage des Hierseins nicht mehr gegeben ist ?
Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, meine Eltern haben mich mit jungen Jahren zu unsere Heimat geschickt....ist aber neben Sache denke ich mal, oder?
@ Saxonicus II glaube mir es ist nicht einfach so zu leben...es sind viele faktoren die es nicht hier hin gehört und die ich hier nicht erzaehlen möchte...
@muemmel vielen dank, werde in internet suchen ob eine Gerichtsurteil dazu gibt, die meine Fall aehnelt.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.236
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten