Hallo.
Ich bin im 3. Lehrjahr zur medizinischen Fachangestellten und sollte Ende Mai meine Abschlussprüfung schreiben. Die Ärztekammer Baden-Württemberg hat mir nun aber die Zulassung zur Prüfung verweigert, da ich auf Grund von Mutterschutz und Elternzeit zu viele Fehlzeiten habe (Elternzeit ging nur 4 Monate). Ist dies zulässig? In der Prüfungsordnung steht, dass auf Grund von Elternzeit kein Nachteil erwachsen darf.
Liebe Grüße
Prüfungszulassung nach Elternzeit
29. März 2016
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Frage vom 29. März 2016 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfungszulassung nach Elternzeit
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#1
Antwort vom 30. März 2016 | 13:10
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Die Elternzeit wird nicht auf die Berufsbildungszeiten angerechnet (§ 20 Abs. 1 BEEG
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), dies bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis für die Dauer der Elternzeit ruht. Nach dem Ende der Elternzeit verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um die Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit.
Eine Benachteiligung ist das nicht. Sie/Er würde aber bevorteilt wird, wenn sie/er für die Zulassung zur Prüfung nicht die volle Lehrzeit durchlaufen haben müsste - im Gegensatz zu allen anderen.
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