Hallo,
ich studiere Diplom-Forstwissenschaft. Da sie in inzwischen aus dem Diplomstudiengang einen Bachelor bzw. Masterstudiengang gemacht haben, kann(gemäß Art. 2 der Satzung zur Aufhebung der Prüfungsordnung http://www.zuv.unifreiburg.de/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/20058.pdf) die letzte Diplomprüfung nur bis zum 31.03.11 abgelegt werden. Da ich die Prüfung mit meinem derzeitigen Wissensstand nicht bestehen kann, ging ich davon aus, dass ich die Prüfung gemäß der alten Prüfungsordnung (http://www.dekanat-ffu.uni-freiburg.de/amt/fowi/pruefungs_ordnung_neu.pdf) wiederholen kann. Die offizielle Aussage des Prüfungsamtes ist aber, dass die alte Prüfungsordnung (der oben angegebene Link)aufgehoben worden ist und ich keinen Anspruch auf eine Wiederholung der Prüfung habe. Das würde bedeuten, dass ich 6 Jahre umsonst studiert habe. Hat jemand eine Idee, ob das rechtlich in Ordnung ist?
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Prüfungsordnung und Ausschlussfrist
13. Januar 2011
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Frage vom 13. Januar 2011 | 22:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfungsordnung und Ausschlussfrist
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