Prüfung von Zollbelegen bei UGG Boots (China?!)

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Prüfung von Zollbelegen bei UGG Boots (China?!)

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezüglich einer Zollprüfung.
Im Januar 2011 (!!!) hatte ich über einen Onlineshop UGG Boots gekauft.
Der Shop sah gut struktiert aus und alles, jedoch kam die Ware aus China. (Bitte keine Kommentare, ich hab gepennt und ist mir das erste und letzte Mal passiert !!!) Aber weiter...
Von meinem zuständigen Zollamt hatte ich damals ein Schreiben erhalten, dass Ware zur Abhloung bereit stände.
Die Ware wurde ordnungsgemäß verzollt (ca. 90€ waren es glaube ich) und ausgehändigt. Das war im Februar 2011.

Heute (!!! 2 1/2 Jahre später) erhalte ich ein Schreiben vom Hauptzollamt, dass im Rahmen einer nachträglich Überprüfung die zum Zollbeleg dazugehörigen Unterlagen auf Richtigkeit überprüft werden sollen.

Sie wolle haben:
Zollanmeldung (ich hab doch nix angemeldet, macht doch der Verkäufer. Woher soll ich das bitteschön haben ?!)
Rechnung
Frachtpapiere/Ladeliste
See-/Luftfrachtbelege
bzw. Dokumente die damit zusammenhängen...

So, eine Rechnung kann ich vielleicht grade noch so auftreiben, aber das Andere liegt mir nicht vor...
Eventuell finde ich auch noch die Unterlagen, dass der Kram verzollt wurde.
Nur, meine Frage ist jetzt warum die nach 2 1/2 Jahren mit sowas kommen ?
Kann es sein, dass da irgendwas in Richtung ,,Import von Plagiaten" kommen könnte ? Selbst wenn es nicht wissentlich passiert ist ?
(Sicherlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...)

Ich besitze auch die Schuhe nicht mehr...nach 2 1/2 Jahren kann man ja auch nicht unbedingt davon ausgehen...

Ich weiß jetzt nur nicht wie ich mich verhalten soll.
Die noch vorhandenen Unterlagen suchen (wenn es da noch irgendwas gibt) und aushändigen oder sagen, dass man keine Dokumente mehr darüber hat weil man auch die Ware nicht mehr hat.
Nur auf dem Schreiben steht, dass nach Zollkodex 16 Unterlagen mindestens 3 Kalenderjahre aufzuheben sind.
In wie weit könnte mir der Zoll da was ? Denn ich weiß wirklich nicht ob ich noch irgendwas dazu habe...;-/
Ist ja halt doch schon fast 3 Jahre her !!!

Ich habe auch gelesen, dass es üblich ist ,,gefälschte Ware" direkt beim Zoll zu vernichten, jedoch wurde mir die Ware ausgehändigt. Also wenn es ein Plagiat wäre, dann hätte der Zoll ja bei der Überprüfung gepennt.
Können Sie mir im Nachhinein da noch mit irgendwelchen Strafen kommen ?

Ich freue mich über eure Antworten...
(Und bitte keine Kommentare von wegen ,,Ist ja wohl logisch, dass die Ware nicht echt ist wenn sie aus China kommt." Bzw. weiß ich nicht ob die Schuhe nicht original waren....ich habe das Zeug im jugendlichen Leichtsinn bestellt und mir ist auch klar, dass das nicht vor den Konsequenzen schützt aber vielleicht habt Ihr ein paar hilfreiche Tipps für mich)
Vielen Dank schonmal im Vorraus...


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4 Antworten
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#2
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Florian3011,

danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe es nicht persönlich angeholt.
Da der Zoll so tolle Öffnungszeiten hat, hat mein Vater die Ware abgeholt.

Wie gesagt, irgendwo finde ich eventuell auch noch Unterlagen, nur hebt sich der Zoll sowas nicht auch auf ?
Bzw. wieso kommen die nach 2 1/2 Jahren damit ?

Ich hatte 3 Paar Schuhe bestellt (2 für mich 1 Paar als Geschenk für jemanden, also im Grunde genommen auch für mich welche ich dann weiterverschenkt habe). Also es ist jetzt nicht so, dass da ein Container eingelaufen wäre...
Und es war auch das einzige Mal, dass je Ware beim Zoll abgeholt wurde. Ich bin da jetzt nicht jede Woche Gast...

Was würde denn passieren wenn ich die Unterlagen, die ich jetzt noch habe dort zur ,,Überprüfung" hinschicke.
Was kommt in schlimmsten Fall auf mich zu ?
Bzw. können die mir überhaupt irgendwas ?
Die haben bei der Überprüfung gepennt und wollen jetzt nach 2 1/2 Jahren eventuell Ihren Fehler ausbügeln ?!
In Deutschland geht das sicherlich alles...;-/

Ich hab halt Bedenken, dass ich irgendwie ein Strafe von was weiß ich wie viel Euros zahlen muss, weil ich mir vor fast drei Jahren irgendwelches Zeug hab schicken lassen...in 5 Monaten hätte ich die Dokument ja faktisch vernichten können und sie hätte mir gar nichts gekonnt...
Also versteht Ihr wie ichs meine...;-(
Ist jetzt nicht so, dass es erst gestern passiert ist...





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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mea-culpa-666
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Also am besten die Unterlagen hinschicken und abwarten was passiert ?!
Wie gesagt ich bin kein Gewerbebetreibender oder ich hatte auch nicht die Absicht die Ware zu kaufen um sie wieder zu verkaufen. Sie war ausschließlich zu privaten Nutzung bestimmt.

Nochmal zu der Antwort:

[color=red] quote:Was würde denn passieren wenn ich die Unterlagen, die ich jetzt noch habe dort zur ,,Überprüfung" hinschicke.

Kommt drauf an, ob sie was finden, wegen dem sie dich belangen können. Aber das kann ja nur dann sein, wenn da etwas nicht mit rechten Dingen zuging. Was du importierst und woher, das wussten sie ja, es müsste also etwas anderes getrickst worden sein. [/color]

Wie meinst du das konkret mit dem ,,es müsste also etwas anderes getrickst worden sein."

Wie gesagt ich hab die Schuhe gekauft, verzollt und sie ausgehändigt bekommen, also von wegen Plagiat oder so könnten die mir da nichts ? (bzw. weiß ich nicht ob es sich nicht doch um Originalware handelt.)

Bzw. wie sollte da was getrickst worden sein ?
Wenn dem Zoll bekannt ist, was da woher importiert wurde verstehe ich halt diese nachträglich Prüfung nicht.

Ich mach mich jetzt erstmal auf die Suche nach den Unterlagen...
Über weitere Info´s wäre ich auf jeden Fall dankbar...



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