Prüfung nicht bestanden, trotz das es keine Prüfung gab

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Prüfung nicht bestanden, trotz das es keine Prüfung gab

Schönen guten Tag.

Ich versuche es mal kurz zu schildern und hoffe das es verständlich ist.

An meiner Uni gibt es zwei "Modularten und wie man sie besteht":
1. Ein Modul worin man nur im Prüfungszeitraum eine Prüfung schreibt
2. Ein Modul worin man 'alternative' Prüfungsleistungen ablegen muss. Das können Vorträge, Projekte, Hausarbeiten aber auch "kleine" Test sein. Es kommt auch vor das man mehrere Dinge machen muss. Z.b. eine Hausarbeit + Vortrag. Oder wie in meinem Fall ein Test + Projekt.


Ich habe mich im SoSe 16 für ein Modul X angemeldet. Es ist ein Modul mit einer alternativen Prüfungsleistung. Laut Modulplan ist dies ein Test.
Dieses Modul wird immer nur im SoSe angeboten. (Also Vorlesungen und Übungen dazu)
Im SoSe16 habe ich das Modul einfach durch laufen lassen ( natürlich dumm, aber der wurde bereits in der 8. Woche des Semesters geschrieben und den Termin hab ich sozusagen erst nach dem Test erfahren.)

An meiner Uni ist es so das man nach nicht bestehen eines Modules sofort für das nächste Semester Pflicht angemeldet wird.

Gut, dachte ich mir. Dann schreibt und besteht man es halt im nächsten Semester.

So das WiSe 16/17 startet und nach Prüfungsordnung gilt folgendes für ein Modul mit alternativer Prüfungsordnung:

Zitat:
Art und Umfang der zu erbringenden alternativen Prüfungsleistungen sind den Studierenden spätestens zu Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters bekannt zu geben.
(Aus der Prüfungsordnung)

Ich kümmerte mich natürlich darum mir diese Informationen zu beschaffen. Dies ziehe sich über mehrere Wochen und zum Schluss kam ich zur Erkenntnis das der Prof keine Prüfung ( Test ) für dieses Modul ansetzt, angesetzt hat. Auch gab es keine Aushänge oder Informationen das man einen Vortrag , Hausarbeit oder sonstiges machen muss.

Gut dachte ich mir, dann wird das Modul wohl dieses Semester nicht angeboten. Angeboten in dem Sinn das man nix schreiben kann , oder abgeben muss.
Ich empfand meinen Gedankengang in dieser Zeit als richtig.

Wäre da nicht die Sache mit der Pflichanmeldung, die ich oben beschrieben habe.

Das SoSe 16/17 war zuende und im 'Terminal' ( mein Account der Uni, wo ich die Noteneinsicht usw habe) stand für dieses Modul drinne : "Prüfung vorhanden" ( Dies steht immer drinne, wenn man für das Modul angemeldet war, aber es noch kein Ergebnis vorliegt.)

Im SoSe17 jetzt wollte ich mich für weitere Prüfungen anmelden. Für das Modul X war ich wieder Pflich angemeldet ( was mir ja klar war). Ich bin mir aber zu 100% sicher das zur Anmeldezeit das Modul X für das Semester davor immer noch den Status 'Prüfung vorhanden' hatte. Also war ich der festen Überzeugung das im WiSe16/17 das Modul nicht angeboten wurde und ich im SoSe 17 mein "Zweitversuch" (erste Wiederholung) schreibe.

Diese Mal habe ich auch ordnungsgemäß am Test und einem Projekt Teil genommen.

So nun zur Frage.

Ich war vor zwei Wochen am Terminal und wollte nach Ergebnissen schauen ( ich habe kein Zugang für Zuhause).
Da stand auf einmal ein Fehlversuch für das Modul X für das WiSe 16/17 drinne. Natürlich fragte ich mich wie das gehen kann und warum das dann erst so spät im Terminal steht.

Ich fragte beim Prof nach, (via Email, da er wirklich niemals im Haus ist). Darauf hin antwortete das Prüfungsamt das das ein ganz normaler Fehlversuch ist für das WiSe 16/17, da ich den Test nicht geschrieben habe.
Ich fragte darauf hin den Prof und das Prüfungsamt wann der Test den gewesen sei.
Darauf hin antwortete das P.Amt das es keinen Test gab und der Prof diesen nicht gemacht/angesetzt hat da ich der einzige Prüfling gewesen sei.
Ich antworte darauf das ich das nicht hätte wissen können (das ich der einzige sei) und wie ich den Test den hätte bestehen können sollen , wenn es gar keinen Test gab.
Darauf antwortete das P.Amt das ich mich um den Test hätte kümmern müssen. Mit dem Satz den ich glaub ich niemals vergessen werde 'Da sie der einzige Prüfling waren , hätten sie sich um den Test kümmern müssen. Das steht zwar so nicht in der Prüfungsordnung, aber das wird halt so gehandhabt' (sinngemäß)

Natürlich wusste ich nicht das ich der einzige Prüfling war und auch nicht das bei manchen Sachen alle Regeln der Prüfungsordnung nicht gelten und irgendwelche 'Das wird so gehandhabt' Regeln dafür mehr Gewicht haben.

Wie kann ich bei dieser Sache jetzt weiter verfahren?
Das Ergebnis des Test aus dem SoSe 17 habe ich noch nicht.
Es kann halt sein das der angebliche Drittversuch nicht ganz so gut lief.

Ich weiß nicht genau wann dieser 'angebliche' Fehlversuch als Fehlerversuch ins System aufgenommen wurde.
Meiner Meinung nach wurden bei dieser Sache alle Regeln der Prüfungsordnung vom Prof und vom Prüfungsamt ( die eigentlich dafür da sind sich um sowas zu kümmern ) gebrochen.

Was wäre jetzt der beste und schlauste Weg? Besonders in dem Fall das ich den angeblichen Drittversuch nicht bestanden habe.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was wäre jetzt der beste und schlauste Weg?

Abwarten, was aus dem Drittversuch wird.
So lange der Drittversuch nicht mit "endgültig durchgefallen" angeschlossen ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
Im Verwaltungsrecht wird eine Klage aus formalen Gründen abgewiesen, wenn der "normale Verwaltungsweg" (= Absolvieren des Drittversuchs) noch nicht beendet ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Schönen guten Tag.

Danke für deine Antwort.
Dann werde ich weiter auf das Ergebnis warten. Hab zwar gleich vor 2 Wochen um die Herausgabe der Benotung gebeten, doch dies wird einfach ignoriert.

Ist ja nicht so das der kleine 'Test' im Mai geschrieben wurden ist und das Projekt Anfang Juli präsentiert und abgegeben wurde...

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