Prüfung Vorstand

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mike Obi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfung Vorstand

Hallo,gibt es eine Möglichkeit bei Verdacht einzelner Mitglieder über Unregelmäßigkeiten in der Vorstandsarbeit extern ermitteln zu lassen.Der vorherige Vorstand hat ca.40000 .-Euro übergeben,nach 4 Jahren sind laut Finanzbericht noch etwa 8000 Euro in der Kasse.Unsere Revisoren sind der Meinung das bei den Ausgaben etwas nicht stimmt,jedoch erhalten Sie kaum Einblick da von ihnen nur die Buchhalterische Richtigkeit geprüft wird.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Sie kaum Einblick da von ihnen nur die Buchhalterische Richtigkeit geprüft wird.

Das BGB kennt keine Rechnungsprüfer. Es kommt damit darauf an, was die Satzung zur Tätigkeit der Revisoren regelt.

Wenn die Rechnungsprüfung da nicht eingeschränkt ist, wäre der erste schritt die Revisoren aufzufordern auf die Vorlage aller Unterlagen zu bestehen. Sie können auch einen Bericht in der MV erstatten, aus welchen sich ergibt, dass sie ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß nachkommen können.
Auch die Mitglieder können das Thema in der MV aufgreifen und Auskünfte verlangen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb455378-63):
Unsere Revisoren sind der Meinung das bei den Ausgaben etwas nicht stimmt,jedoch erhalten Sie kaum Einblick da von ihnen nur die Buchhalterische Richtigkeit geprüft wird.
Wenn sie nur die Rechnungsvorgänge prüfen, aber keinen Blick auf Zusammenhänge werfen, habt ihr die falschen Kassenprüfer gewählt.

Jeder Kassenprüfer hat das Recht die Belege einzusehen. Ist der Finanzvorstand nicht zur Klärung von Rückfragen bereit, riskiert er auf der nächsten Versammlung nicht entlastet zu werden. ich kann mir nicht vorstellen, dass einer diese Risiko eingeht.

Als Vereinsmitglied hat man aber auch das Recht Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Einer könnte darin bestehen, dass der Finanzvorstand das Abschmelzen des Kassenstandes erklärt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Als Vereinsmitglied hat man aber auch das Recht Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Einer könnte darin bestehen, dass der Finanzvorstand das Abschmelzen des Kassenstandes erklärt.


Ich denke dazu braucht man keinen extra Tagesordnungspunkt. Beim Punkt Kassenbericht könnten Fragen gestellt werden und bei unzureichender Antwort auch gezielt ein Antrag auf ausführliche Erläuterung des Sachverhaltes.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb455378-63):
Hallo,gibt es eine Möglichkeit bei Verdacht einzelner Mitglieder über Unregelmäßigkeiten in der Vorstandsarbeit extern ermitteln zu lassen.Der vorherige Vorstand hat ca.40000 .-Euro übergeben,nach 4 Jahren sind laut Finanzbericht noch etwa 8000 Euro in der Kasse.Unsere Revisoren sind der Meinung das bei den Ausgaben etwas nicht stimmt,jedoch erhalten Sie kaum Einblick da von ihnen nur die Buchhalterische Richtigkeit geprüft wird.


Ja, wenn die Mitgliederversammlung dies beschließt. Dazu muss allerdings rechtzeitig ein entsprechender Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung genommen werden. Ggf. ist dafür dass Minderheitenverlangen notwendig, da der Vorstand vermutlich nicht den Punkt auf Vorschlag aufnehmen wird.

-- Editiert von Xipolis am 22.02.2017 16:32

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