Prüfung Betrug...Harald Schneider,was tun?

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)
Prüfung Betrug...Harald Schneider,was tun?

Hallo,

ich habe einen Brief von dem Herrn Schneider erhalten,das er prüfen würde ob ein Eingehungsbetrug vorliegt wenn ich nicht zahle.
Ich bin bei einer Schuldnerberatung,dort dauert es allerdings mit dem Termin,habe von dort ein Musterschreiben mitbekommen in dem steht das ich am sozialhilfe rechtlichen minium lebe etc. Herr Schneider meinte Pech gehabt zahlen sie halt nur 5 euro.
Zunächst schrieb ich das ich dann 5 euro zahle.
Ich will ja nichts mit der Polizei zutun haben.Jetzt kam eine Teilzahlungsvereinbarung,darin steht auch das ich auf Einwendungen jeglicher Art verzichte etc.Und das ich weitere Zinsen zu zahlen habe.
Ich habe es nicht unterschrieben und auch in meinem Schreiben stand das ich die Forderung nicht anerkenne (diese wird ja von der Schuldnerberatung geprüft).
Es ging um knapp 30euro jetzt soll ich 140euro zahlen.

Was soll ich jetzt machen,wie verhalte ich mich richtig?
Monatlich zahlen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Worauf begründet denn dieser Herr Schneider seine Forderung?
Was hat die Polizei damit zu tun? Hat er damit gedroht?
Teilen Sie ihm notfalls lapidar mit, dass die Sache noch überprüft wird und bitten Sie ihn um Geduld.

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Es ging um eine Forderung von rund 30euro,und er meint jetzt das ich von vornerein nicht zahlen wollte,also betrogen habe.
Ich teilte ihm mit das ich aufgrund persönlicher Umstände nicht reagieren konnte.
Er würde sich über Negativeinträge etc. erkundigen und dann Strafanzeige stellen.
Ich teilte ihm auch schon mit das ich diese Vorwürfe voll und ganz zurückweise.

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Hier könnte ggf. eine Nötigung vorliegen!

Woher stammen denn die 30 Euronen? Liegt ein VB/MB bereits vor?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Kannst Du das Schreiben mal hier verlinken ?
(Namen und Anschrift abdecken)

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Mahnbescheide habe ich,allerdings nicht vom Gericht.
Das Schreiben setzte ich morgen auf.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Also es liegen aufgrund anderer Sachen schon Vollstreckungsbescheide vor,allerdings nicht wegen dieser Sache.
Hier das Schreiben.

Sehr geehrte Frau XX,

ich vertrete die rechtlichen Interesse der Firma XX.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.

Meiner Mandantschaft stehen Forderungen gegen Sie zu,die schon mehrfach erfolglos angemahnt worden sind.

Den vorliegenden Umständen nach ergibt sich der Anfangsverdacht, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit meiner Mandantschaft bzw.bei der Entgegennahme der Leistungen zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig waren (Eingehungsbetrug).
Über solche Umstände haben Sie nicht aufgeklärt.

Ich bin beauftragt, die Erstattung einer Strafanzeige zu prüfen.Sie erhalten eine letzte Gelegenheit, die gegen Sie sprechenden Verdachtsmomente zu Ihrer Entlastung auszuräumen,was durch sofortige Zahlung erfolgen kann. Sollten Sie nicht reagieren, gehe ich davon aus, dass die Annahme des Vorliegens einer Straftat sich bestätigt hat und es werden alle gebotenen straf-und zivilrechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet.
Dabei werden bereits vorliegende Negativeinträge durch eine Auskunft ermittelt und die bisherigen Vollstreckungsvorgänge gegen Sie von den Ermittlungsbehörden bei den zuständigen Gerichtsvollziehern abgefragt.

Sie mögen sich ausrechnen, ob es angesichts der auf Sie zukommenden Unannehmlichkeiten,ggf. Strafen und Verfahrenskosten, nicht sinnvoller und im Ergebnis preiswerter für Sie ist, die berechtigte Forderung meiner Mandantschaft zu bezahlen.

Daraufhin schrieb ich den Brief der Schuldnerberatung und bekam eben als Antwort das ich mich nur mit einer Insolvenz beschäftigen würde usw.was aus dem Schreiben überhaupt nicht hervorgeht.
Dort steht nur das ich darum bitte zu stunden und ich am sozialhilferechtlichen Minimum lebe.
Er reagierte eben total pampig und ich solle wenigstens 5euro zahlen,ich willigte ein habe aber die Teilzahlungsvereinbarung nicht unterschrieben.

Danke

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Das Ganze ist ein Baukastenbrief:
Der Teil mit den Eingehungsbetrug ist ein gern genutztes "Zwangsmittel" um Dich doch noch zum Zahlen zu bewegen - mal so nebenher: aus dem Brief geht immer noch nicht hervor wofür die 30 Euro stammen, kannst Du uns mal aufklären?

Ich würde dem netten Anwalt folgendes zurückschreiben:

"Sehr geehrter Herr Schneider,

leider haben sie es versäumt die Vollmacht Ihres Mandanten beizufügen, die Sie, wie sie wissen sollten, notwendig ist, damit eine Beitreibung von ihrer Seite aus stattfinden darf.
Desweiteren mache ich Sie drauf aufmerksam, dass Ihr Brief eine Nötigung nach § 240 StGB darstellt (Drohung mit einer ungerechtfertigten Anzeige bei Nichtzahlung).

Sie werden, sollten Ihre Forderungen rechtens sein, zeitnah von meiner Seite durch die Schuldnerberatung kontaktiert.
Ein Verzicht bzgl. Einwendungen meinerseits (Schuldanerkenntnis) gekoppelt an eine Teilzahlungsvereinbarung, werde ich nicht unterzeichnen und ich bitte davon Abstand zu nehmen mich diesbezüglich erneut zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann"

...dem MB solltest Du widersprechen, wenn Du weißt dass die Forderung NICHT rechtens ist. Ansonsten überweise irgendwie die 30 Euro (dies sollte möglich sein 2 x 15 Euro ansonsten) zweckgebunden an dem eigentlichen Gläubiger.
Eine Inanspruchnahme eines Anwaltes ist nämlich nicht immer notwendig und ersatzpflichtig (133 C 7736/11 )

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Es war eine Warensendung,daher die 30euro.
Ich kann die 30euro an den direkten Gläubiger überweisen,aber das mit den jetzt 130euro ist einfach wahnsnnig viel.

Danke für das Schreiben!!

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Dann überweise - auch in deinem eigenen Interesse und am besten GLEICH - 30 Euro + 2,xx Euro Mahngebühren + xx Cent Zinsen ZWECKGEBUNDEN auf das Konto des eigentlichen Gläubigers!!!!

Damit fällt sämtlicher Grund weg weswegen der Anwalt Dir ans bein pinkeln wollte!


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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Es war eine Warensendung,daher die 30euro.


Hast Du schon nachweisbar schriftlich mit dem Rechtsanwalt bzw Lieferanten kommuniziert ??

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
larami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen Brief von Anwaltskanzlei Dr.Haraald Schneider bekommen. Da gehts um eine Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen in Interessen der Mandantschaft Vertrag f.elektronische Medien Melle, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Ich kann mich errinnern, dass im August hat jemand angerufen und über die einjährige kostenlose Mitgliedschaft gesprochen hat. Da war ich ehrlich sehr überrascht und um Info gefragt. Später kamm die Rg. über 1800, €. Ichh habe nicht geantwortet, dann waren auch die Mahnungen.
Jetzt weiss ich nicht, was ich machen kann.
Ich bin selbstständig seit 2Jahren mit Krankentransport, und kann nicht einfach so das Geld verschenken

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9x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Im Netz ist dort einiges zu lesen. Man wird angerufen (ColdCall) und bekommt dort einen Vertrag aufgeschwatzt. So funktioniert das natürlich nicht, wenn jemand kostenlose Infos verspricht und dann soll man 1800€ bezahlen.

Ich würde hier direkt zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts des gewerblichen (=schweren) Betrugs gegen diese Firma, sowie wegen des Verdachts der Beihilfe gegen den Anwalt.

Genau das erzählen, dass man einen Anruf bekam über irgendeine kostenlose Mitgliedschaft, dass man Infos haben wollte, die einem zugeschickt werden sollten und stattdessen bekam man plötzlich eine Rechnung.

Dem Anwalt selbst würde ich definitiv nicht schreiben. Reagieren muss man erst, wenn man ein Schreiben von einem Gericht bekommt.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch zu einem eigenen Anwalt gehen und dessen Kosten als Schadensersatz von der Gegenseite einfordern bzw. er könnte direkt eine "negative Feststellungsklage" anstrengen, ohne dass man dies besonders ankündigt.

Achja: Ich würde die für den Anwalt zuständige Anwaltskammer informieren, dass der Anwalt massivst gegen §43d BRAO verstößt, weil er insbesondere nicht klar stellt, aus was für einem Vertragsverhältnis die Forderung stammt. Die Kammer möge bitte prüfen, ob dem Anwalt die Zulassung zu entziehen ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.02.2015 10:49

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