Prüft der Zoll ob Gewerbeanmeldung existiert?

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Prüft der Zoll ob Gewerbeanmeldung existiert?

Hi,

mich würde interessieren für was genau der Zoll zuständig ist und was er prüft. Prüft er nur ob die eingeführten Waren alle korrekt deklariert wurden und stellt sicher, dass die jeweiligen Gebühren entrichtet werden oder prüft er darüberhinaus auch ob für die entsprechende Warengruppe ein Gewerbe angemeldet ist?

Theoretisch braucht man ja den Gewerbeschein nur für den Handel und nicht den Besitz der Ware. Ich bin momentan Freiberufler und eine EORI Nummer kann ich laut Auskunft auch ohne Gewerbeschein erhalten. Ich würde die Gewerbeanmeldung gerne noch etwas nach hinten verzögern, da zwischen geplantem Import und Verkaufsbeginn noch einiges an Zeit liegt.

Vielen Dank im Voraus!


-- Editier von absoluter_laie am 09.03.2017 19:35

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wenn der Zoll sich zu entsprechenden Ermittlungen veranlasst sieht, dann wird notfalls auch die Farbe Deiner Unterhose geprüft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ist ein Gewerbeschein für den Import denn gesetzlich verpflichtend? Ich dachte nein..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Ist ein Gewerbeschein für den Import denn gesetzlich verpflichtend?

Kommt darauf an, was genau und wie viel man für welchen Zweck importiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

ok danke und wo ist das definiert?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Du kauftst schon gewerblich ein, da muss nichts weiter definiert werden. Also melde gefälligst dein Gewerbe an!


Naja, die Frage geht nicht so sehr um das ob sondern das wann. Konkret:
1. Muss das Gewerbe bereits zum Import angemeldet sein oder zum Zeitpunkt ab Vertrieb?
2. Hat der Zoll damit was am Hut?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
1. Muss das Gewerbe bereits zum Import angemeldet sein oder zum Zeitpunkt ab Vertrieb?

Das Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn man die erste Handlung bezüglich des Gewerbes begeht.
Da kann dann schon (lange) vor dem ersten Kauf sein, spätestens aber unmittelbar vor dem ersten Kauf



Zitat (von absoluter_laie):
2. Hat der Zoll damit was am Hut?

Der ist halt zuständig für die Prüfungen bezüglich alles was per Import reinkommt. Und Wenn sich da Unstimmigkeiten wie fehlende Anmeldungen ergeben, dann werden die entsprechend handeln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn man die erste Handlung bezüglich des Gewerbes begeht.
Da kann dann schon (lange) vor dem ersten Kauf sein, spätestens aber unmittelbar vor dem ersten Kauf


Ok danke!

Ich hab dazu noch das gefunden (Paragraf 15 Absatz 2 EStG):

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit (nicht im Angestelltenverhältnis).
2. Die Tätigkeit ist erlaubt.
3. Sie ist auf die Gewinnerzielung ausgerichtet.
4. Sie ist auf Dauer angelegt.


Quelle: http://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Meine Frage: Ab wann ist das 4. Kriterium gegeben?

Wie wäre es z.b. einzustufen wenn man den Handel mit einem Produkt antestet und hierfür ca. 50 - 100 Einheiten importiert?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Ich hab dazu noch das gefunden (Paragraf 15 Absatz 2 EStG):

Was § 15 Absatz 2 EStG damit zu tun hat ist mir ein Rätsel.

Und wie das Finanzamt "Gewerbe" steuerrechtlich beurteilt hat mit der zoll-, gewerbe- und handelsrechtlichen Einteilung nichts zu schaffen, das kann durchaus auseinanderfallen.



Zitat (von absoluter_laie):
Wie wäre es z.b. einzustufen wenn man den Handel mit einem Produkt antestet und hierfür ca. 50 - 100 Einheiten importiert?

Antesten = bei Erfolg fortführen = auf Dauer angelegt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Wieder geöffnet

LG

Admin

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi, danke!

Die Aussage widerspricht allerdings - wenn ich sie denn richtig verstanden habe - Antwort #9:

Zitat (von Harry van Sell):

Was § 15 Absatz 2 EStG damit zu tun hat ist mir ein Rätsel.

Und wie das Finanzamt "Gewerbe" steuerrechtlich beurteilt hat mit der zoll-, gewerbe- und handelsrechtlichen Einteilung nichts zu schaffen, das kann durchaus auseinanderfallen.


Also einer muss irgendwie daneben liegen oder übersehe ich was!? :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Gewerbesteuer geht an die Kommune, hat mit der Steuer, die ans Finanzamt geht nichts zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort



Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen