Liebe Liste!
Ich bin Schüler, 19 Jahre alt, und mache gerade Abitur.
Im Sommer 2003 habe mich mit Freunden an einem See in einem Zelt übernachtet - Am Morgen hat uns die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und unsere Personalien aufgenommen. Nun muss jeder Beteiligte 120 EUR Bußgeld zahlen - dies habe ich nicht gemacht, da ich es als behördenwillkür einstufe, wenn ein so hohes bußgeld für solch ein vergehen verlangt wird (120EUR muss man auch bezahlen, wenn man mit gefährlich überhöhter geschwindigkeit vonn 100km/h in Ortschaften fährt). Irgendwo fehlt hier die Verhälnismäßigkeit. Ich hatte der Stadt im vorhinein sogar angeboten das Bußgeld mit sozialer Arbeit für sie abzuarbeiten.
Mittlerweile ist der Betrag auf 150 angewachsen, und ich soll nun nach der zweiten benachrichtigung zahlen. Wie kann ich dagegen angehen -vielleicht durch eine feststellungsklage über die höhe des bußgeldes?
Bekomme ich Prozesskostenhilfe als 19 jähriger Schüler, der bei seinen Eltern wohnt wohnt???
Prozesskostenhilfe für Schüler
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
120 EUR ist wirklich viel. Habt ihr etwa den ganzen See verwüstet und ein Lagerfeuer gehabt das die halbe Uferböschung abgefackelt hat?
Haben Ihre Eltern eine Rechtschutzversicherung für die gesammte Familie?Als Schüler könnte man noch darunter fallen.
Es gibt offizielle Bußgeldkataloge, in die man Einsicht verlangen kann. Bußgelder variieren regional erheblich, und für unter "Lagern und Zelten" zählende Ordnungswidrigkeiten werden oft Bußgeldspannen von 50 bis 500 Euro angegeben. Für Landschafts- und Naturschutzgebiete gibt es eigene Regelungen mit oft drastisch erhöhten Bußgeldern.
Du mußt zunächst den geltenden Bußgeldkatalog einsehen. Er ist nicht auszuschließen, daß 120 Euro die Untergrenze ist, die verhängt werden kann. Insgesamt dürfte Dein Anliegen kaum Aussicht auf Erfolg haben, und damit wird ein Antrag auf PKH vermutlich auch abgewiesen :-(
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