Sehr geehrte User,
ich beschwerte mich gestern bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgrund einer erlittenen Diskriminierung. Ich möchte des Weiteren ein Verfahren anstreben, da es auch sehr gute Erfolgsaussichten auf ein positives Urteil gibt (siehe ähnliche Fälle).
Leider gehören zu einem Verfahren immer Kosten, welche ich als Schüler (18 Jahre 13.Jahrgang) nicht zu tragen fähig bin.
Daher stellt sich mir die Frage ob ich diese Kosten in Form einer Prozesskostenhilfe erstattet bekommen könnte.
Ich bin für alle Antworten dankbar, in der Hoffnung das ich auch welche erhalte !
Prozesskostenhilfe bei Schülern?!?
28. November 2009
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Frage vom 28. November 2009 | 18:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe bei Schülern?!?
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#1
Antwort vom 29. November 2009 | 00:59
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
ob ich diese Kosten in Form einer Prozesskostenhilfe erstattet bekommen könnte
Klar, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
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#2
Antwort vom 29. November 2009 | 10:11
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
@Spartaki:
Deine Eltern dürften Dir gegenüber unterhaltspflichtig sein. Also wird deren Einkommen bei der Beurteilung, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH vorliegen, mit berücksichtigt. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, und die Klage ausreichende Aussicht auf Erfolg hat, dann wirst Du PKH bewilligt bekommen.
Gruß,
Axel
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