Prozesskostenhilfe - muss man die zurückzahlen?

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - muss man die zurückzahlen?

Hallo, ich habe bei meiner Scheidung Prozesskostenhilfe bekommen. Soviel ich weiß muß man sie, falls man in 4 Jahren???? wieder genügend verdient zurück zahlen. Wie lange muß man dann zahlen? Den ganzen Betrag, oder nur das eine Jahr lang (falls 4 Jahre stimmen) ? Wer kann mir hier weiterhelfen? Auch die Tochter musste ihren Unterhalt einklagen und bekam Prozesskostenhilfe, nun beginnt sie eine Ausbildung. Wie sieht es bei ihr aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Das Gericht kann nachträglich Raten festsetzen, nach § 129 Abs. 4 ZPO kann das geschehen, solange das Verfahren noch nicht vier Jahre lang beendet war.

Auch bei nachträglicher Ratenanordnung können nach herrschender Rechtsprechung noch bis zu 48 Monatsraten gefordert werden.

Bei www.pkh-fix.de gibts verlässliche und freie Software zum Selbstrechnen, die Vorgaben zu den Abzugspositionen steigern bei manchen auch die Kreativität.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.08.2010 15:56:54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

man wird doch noch mal danebbetabbe dürfe.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ist doch gar nicht schlimm, ihr müsst nur was zurückzahlen, wenn ihr deutlich mehr habt. Die brauchen halt dann wieder die Einkommensnachweise und wieder das PKH-Formular, damit sie auschecken können, ob sich eure finanzielle Situation erheblich verbessert hat und falls ja, wie viel. Die kucken dann einfach, ob ihr was zurückzahlen könnt und falls ja, wie viel. Ist echt kein Problem. Ich hab' auch vor 1,5-2 Jahren mit PKH vor Gericht gewonnen und kürzlich habe ich auch Post vom Gericht bekommen in der Sache, und meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind wieder ausgecheckt worden, und momentan sieht es so aus, dass ich nichts zahlen muss -)
Wenn jemand jetzt eine Rate zahlen muss und sich dann aber die Situation wieder verschlechtert, einfach beim Gericht anrufen und das klären, ist sicher auch gar kein Problem, dass dann - je nachdem - weniger oder nichts bezahlt werden muss. Persönlich finde ich diese Selbstbehalts- oder Pfändungsobergrenzen, die sie haben, eigentlich soweit ganz okay. Die Nummer des zuständigen Rechtspflegers bzw. der zuständigen Rechtspflegerin steht auf jeden Fall in dem Brief, den ihr bekommt. Kein Stress! Wenn es Unklarheiten gibt, welche Unterlagen die brauchen und was relevant ist bzw. im Einzelfall geltend gemacht werden muss, kann euch sicher der Anwalt oder die Anwältin weiterhelfen. Sonst auch beim Gericht fragen. Falls ihr nicht gleich alles vorliegen habt und daher eventuell Fristverlängerung braucht, ebenfalls beim Gericht anrufen. Ist echt total okay und harmlos.

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-- Editiert am 20.08.2010 00:02

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