Prozesskostenhilfe - 4/6del vom 26.06.2000 | 127203 Aufrufe | Rubrik: Downloads&Co. - Kosten, Gebühren, Versicherungen
Beispiele der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
- Von Gerichtskosten und den Kosten seines Anwalts völlig befreit wird man dann, wenn das einzusetzende Einkommen nicht mehr als 30,- DM beträgt.
- Von Gerichtskosten und den Kosten seines Anwalts wird teilweise befreit, wer ein einzusetzendes Einkommen über 30,- DMhat. Der Rechtssuchende kann dann die Prozesskosten in monatlichen Raten abzahlen.
Dies bis zu maximal 48 Monatsraten, auch wenn der Prozess noch nicht abgezahlt ist oder sogar noch andauert. Die Höhe der Monatsraten ist abhängig von dem zur Verfügung stehenden einzusetzendem Einkommen .
Wie man das einzusetzende Einkommen berechnet
Die Höhe der Monatsrate bei teilweiser Befreiung von den Prozesskosten
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