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Prozesskostenhilfe - 3/6
del vom 26.06.2000   |   127205 Aufrufe   |   Rubrik: Downloads&Co. - Kosten, Gebühren, Versicherungen

Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen

Um Prozesskostenhilfe zu bekommen müssen Sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Zuständig ist das Gericht, vor dem der eigentliche Streit geklärt wird.
Da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht Ihres Streites abhängt, ist in dem Antrag die Streitigkeit in allen Einzelheiten darzustellen, inklusive Nennung der Beweismittel.

Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die notwendigen Belege beizufügen

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Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen
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