Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen:
Das heißt: wollen Sie Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen oder diese verteidigen, muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
Bezüglich Ihrer Vermögensverhältnisse ist zu beachten: Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten von einer anderen Stelle übernommen werden. Dies ist z.B. bei Rechtsschutzversicherungen der Fall oder dann, wenn gesetzlich Unterhaltspflichtige für die Kosten aufkommen müssen.
Je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann Prozesskostenhilfe auch nur teilweise bewilligt werden.
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