Prozesskostenhilfe Tipps und Tricks

28. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
marcelh9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Tipps und Tricks

Liebe User,

ich habe da mal ein paar generelle Fragen zur Prozesskostenhilfe.
Aufgrund der Höhe des Streitwertes in einem Fall X sind die Prozesskosten nicht gerade unerheblich. Streitwert ca. 35.000.
Laut den aktuellen Informationen würden da Gesamtprozesskosten von ca. 6-8000 auf A zukommen.

Als durchschnittlicher Verdiener mit einem Netto von ca. 1700 wird es für A wohl schwer, Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Gibt es diesbezüglich ein paar Tipps, Tricks oder Kniffe die A als absetzbare Aufwendungen geltend machen kann?
A hat jede Menge fixe Ausgaben, die in diversen PKH Rechnern nicht anerkannt oder aufgeführt werden z.B.:
GEZ, Strom, Mieterschutzbund, Telefon, Ratenzahlung eines umgewandelten Kredites an den Vater für sein AUTO usw.

Muss A sein Fahrzeug als Vermögen angeben (VW Golf lt. ADAC untere Mittelklasse mit einem ca. Restwert akt. von 10-12000€)
Laut Recherche ist dieses erst ab obere Mittelklasse notwendig!

Kann A sonst noch irgendwelche Kniffe oder Tricks anwenden, um die Prozesskostenraten zu drücken oder möglichst vollständige Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung gewährt zu bekommen?
Kann jemand sagen welche Positionen explizit genau auf der Einkünfteseite sowie auf der Ausgabenseite aufgeführt werden müssen und anrechenbar sind!? Die Informationen im Netz sind mehr als dürftig ;)
Oder gibt es im Inet eine verlässliche Seite mit diesen Auflistungen sowie einen verlässlichen PKH-Rechner? Bitte nur 100% verlässliche Angaben.
Welcher Zeitraum über Einkünfte und Ausgaben wird aus der Vergangenheit überprüft?
Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, möchte A ungern beim Gericht nachfragen.

Würde mich über zahlreiche Informationen zu diesem freuen.

Liebe Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

http://www.pkh-rechner.de/

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcelh9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

...dieser ist leider nicht sehr hilfreich!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
A hat jede Menge fixe Ausgaben, die in diversen PKH Rechnern nicht anerkannt oder aufgeführt werden z.B.:
GEZ, Strom, Mieterschutzbund, Telefon, Ratenzahlung eines umgewandelten Kredites an den Vater für sein AUTO usw.


Das interessiert auch nicht wirklich; grundsätzlich sind nur eine Handvoll fiktiver Kennzahlen relevant, die das anrechenbare Einkommen schmälern können.
(Mal dumm gesagt, sonst könnte jeder sich in die PKH "reinschmuggeln", indem er von einem Verwandten einen Scheinkredit mit hohen Raten aufnimmt, sodaß von seinem Einkommen rechnerisch nichts mehr übrig bleibt.)

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marcelh9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Was ist denn, wenn man diese Kredite bei Verwandten wirklich hat und demnach auch anhand laufender Kontoauszügen / Überweisungen nachweisen kann?

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8x Hilfreiche Antwort

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