>Prozeßkostenhilfe Einkommensgrenzen
Alle ausführlichen Infos findest Du hier: Prozesskostenhilfe <<
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Wenn ich auf den Link klicke erscheint folgendes (Auszug):
<small>Prozesskostenhilfe (PKH)
Wollen Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, entstehen (außergerichtliche) Anwaltskosten. Die Prozesskostenhilfe (§§
114 ff. Zivilprozessordnung) übernimmt nur Ihre Anwaltskosten, nicht die der Gegenseite (
§ 123 ZPO). Für den SHT existiert kein Anwaltszwang vor dem Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht (
§ 67 Abs. 1 S. 3 VwGO). Das heißt jedoch nicht, das die SHT nicht einen Anwalt beauftragen können, auch dann wenn diese entsprechendes Personal, z.B. in einer Rechtsabteilung, zur Verfügung haben ( VGH Hessen vom 09.12.1987 - 9 Tj 2688/87 - in info also 2/89 S. 105 f.). Sollten sie einen Prozess verlieren, sind die ggf. angefallenen Kosten des SHT vollstreckbar, sobald sie keine HLU mehr beziehen.
Gerichtsverfahren als solche sind für EmpfängerInnen von HLU kostenfrei (
§ 188 Satz 2 VwGO).
Voraussetzungen
sie können nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nur zum Teil oder nur in Raten oder gar nicht aufbringen.
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf nicht mutwillig sein
Als EmpfängerIn von HLU erfüllen Sie immer die wirtschaftlichen Voraussetzungen, selbst wenn Sie über den offiziell geltenden Einkommensgrenzen der Prozesskostenhilfe liegen.
Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen direkt beim Gericht oder (besser - im Verbund mit der Klageschrift -) durch ihren Rechtsanwalt (Anwaltsuchservice in "Rechtmittel"). Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel zu stellen. Dem Antrag müssen außerdem Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt sein.
Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, sind auch die Anwaltsgebühren niedriger (§ 123 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung / BRAGO). Leider sind deshalb viele Rechtsanwälte nicht besonders daran interessiert Sie zu vertreten. Außerdem gibt es leider nur wenige, die sich im Sozialhilferecht wirklich auskennen.
Dem Prozessgegner ist vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ist eine Einigung zu erwarten, kann das Gericht die Parteien zu einer mündlichen Erörterung laden. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug gesondert.
Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe die Erfolgsaussichten ihres Antrages zu beurteilen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist die weitere Verfolgung der Sache riskant, da die Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe in der Praxis meist die Entscheidung in der Sache vorwegnimmt (= schlechte Erfolgsaussichten). Eine Ausnahme liegt z.B. vor, wenn der Ausgang des Verfahrens von einer Beweisaufnahme abhängt.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 27.11.2003 12:40
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