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Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen

26.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 128904 Aufrufe
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Prozesskosten, Prozesskostenhilfe

Um Prozesskostenhilfe zu bekommen müssen Sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Zuständig ist das Gericht, vor dem der eigentliche Streit geklärt wird.
Da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht Ihres Streites abhängt, ist in dem Antrag die Streitigkeit in allen Einzelheiten darzustellen, inklusive Nennung der Beweismittel.

Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die notwendigen Belege beizufügen


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Prozesskostenhilfe
Seite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen
Seite 4: Beispiele der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Seite 5: Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens
Seite 6: Die Höhe der Monatsraten

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