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Prozesskostenfinanzierung
Seite 1 - del vom 15.07.2000

Prozesskostenfinanzierung - Lösung ohne Risiko

Ein neues Finanzierungsmodell beginnt sich in Deutschland durchzusetzen. Es handelt sich um private Unternehmen, die sämtliche Kosten Ihres Prozesses und somit das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen.

Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gegen jemanden durchsetzen wollen aber dieser sich weigert zu zahlen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt und vor das Gericht. Dies kann mitunter eine langwierige und kräftezehrende Prozedur sein, mit ungewissem Ausgang. Denn auch wenn Sie sicher im Recht sind, ist dies nicht immer vor Gericht beweis- oder nachvollziehbar. So kann im schlimmsten Fall ein langwieriger Rechtsstreit mit einer schmerzlichen Niederlage enden: Ihre Ansprüche lösen sich nicht nur in Luft auf, zusätzlich haben Sie als prozessual Unterlegener nicht nur viel Zeit verloren, sondern sämtliche angefallenen Kosten zu tragen, einschließlich die der Gegenseite. Der Verlierer zahlt alles! Bei einem hohen Streitwert können die Prozesskosten leicht fünf- oder sechstellig sein.

Die Unsicherheit und finanzielle Schwäche wird nicht selten durch den Schuldner ausgenutzt. Er weigert sich zu zahlen, mit dem Wissen, dass Sie einen langen Prozess und die anfallenden Kosten scheuen. Auf diese Weise werden in Deutschland allein in einem Jahr mehrere Milliarden DM nicht geltend gemacht.

Hier setzen jetzt private Dienstleistungsunternehmen an und schließen eine Lücke im Rechtsschutzsystem: Verfahren ab einem gewissem Streitwert, bei denen die Beantragung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt und auch die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, werden von diesen finanziert.
Sämtliche Kosten des Rechtsstreites werden übernommen: Kosten für die Rechtsanwälte beider Parteien, das Gericht und die Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko trägt das finanzierende Unternehmen allein, auch bei der rechtlichen Niederlage werden Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt. Voraussetzung ist, dass der Gegner zahlungsfähig ist und bezüglich der Durchsetzung des Anspruchs hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Prozesskostenfinanzierer bekommen dafür bis zu 50% des Erlöses.



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Christian Mauritz, Düsseldorf
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