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Prozesskostenfinanzierung - 2/2
del vom 15.07.2000   |   20570 Aufrufe   |   Rubrik: Downloads&Co. - Kosten, Gebühren, Versicherungen

Der Weg

Natürlich wird jeder Fall einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Prozedur ist meist dieselbe:
Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen, da Zeitaufwand und das finanzielle Risiko groß und mitunter sogar ihre Existenz bedroht sind. Sie nehmen Kontakt mit einem Prozesskostenfinanzierer auf. Dies passiert meist mittels eines Anwalts. Ihr Sachverhalt wird in knapper Form von Ihnen wahrheitsgemäß geschildert, und anhand dessen prüft der Finanzierer in wenigen Tagen, ob Ihr Fall grundsätzlich für eine weitere Bearbeitung in Frage kommt. Sollte das der Fall sein, wird die Darstellung anhand des Klageentwurfs einschließlich sämtlicher Anlagen genau geprüft. Dies geschieht sowohl durch interne als auch unabhängige externe rechtliche Gutachter. Auch schon die Prüfung ist unentgeltlich, und Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Nach ca. 20 Tagen erhalten Sie den Bescheid des Prozesskostenfinanzierers: Bestehen erhebliche Bedenken bezüglich der Erfolgsaussicht oder der Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Anspruchsgegners, erfolgt eine Ablehnung. Bei hinreichender Aussicht auf Erfolg wird der Finanzierungsvertrag unterschrieben. Kosten entstehen für Sie nicht. Prozesskostenfinanzierer fungieren nicht als Rechtsberater und sind unabhängig. So wird Ihnen nicht vorgeschrieben, sich von einem bestimmten Anwalt vertreten zu lassen. Der Prozess wird geführt durch den Anwalt Ihres Vertrauens.

Die Anforderungen an den Streitwert variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich kann aber gesagt werden: Der Streitwert muss entsprechend hoch sein, damit sich das Risiko des finanzierenden Unternehmens auch rechnet. Die Allianz ProzessFinanz GmbH etwa finanziert Prozesse mit Streitwerten ab 100.000 Euro.

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