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Prozesskosten
Seite 1 - del vom 15.06.2000

Prozesskosten

Die Klärung von Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht ist nicht umsonst. Das Gerichtsverfahren kostet Geld, das von den am Prozess beteiligten Parteien aufgebracht werden muss. Zu den Prozesskosten gehören sowohl die Gerichtskosten (abhängig vom jeweiligen Streitwert) als auch außergerichtliche Kosten wie Anwaltsgebühren, sollte eine anwaltliche Vertretung notwendig sein.

Wer verliert, zahlt. Am Ende eines gerichtlichen Prozesses zahlt in der Regel nur eine Partei: die Kosten sind von dem zu übernehmen, der im Verfahren unterliegt. Man steht dann nicht nur mit einem nachteiligen Urteil da, sondern ist zur Zahlung der gesamten Prozesskosten verpflichtet.
Mitunter kann es auch zu anteiligen Zahlungen beider Parteien kommen, z.B. dann, wenn die Parteien einen Vergleich schließen.

Können Prozesskosten nicht aufgebracht werden, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.



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Salier-Minsch
Verena Salier-Minsch, Bad Wurzach
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht und hat Interessensschwerpunkte: Erbrecht, Arbeitsrecht.
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