Hallo zusammen
Ein Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage eingereicht und dafür PKH beantragt. In der zweiten Instanz hat sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber auf einen Abfindungsvergleich geeinigt. Nun bekam der Anwalt des Arbeitnehmers vom Gericht mehr oder weniger eine Aufforderung den PKH Antrag zurückzuziehen, da der Arbeitnehmer ja eine Abfindung bekommt und davon dann die Prozesskosten bezahlen kann.
Ist das normal? Kann man sich auch irgendwie dagegen wehren? Der plötzliche Jobverlust verursachte beim Arbeitnehmer ziemliche finanzielle Probleme und das wird auch von der Abfindung beglichen. Dem Arbeitnehmer selbst bleibt nach Abzug von allem kaum etwas und sein monatliches Einkommen ist extrem wenig. Kann jetzt trotzdem von ihm verlangt werden, dass er die Prozesskosten davon noch bezahlt?
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Prozesskosten von der Abfindung zahlen?
6. August 2014
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Frage vom 6. August 2014 | 22:51
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 41x hilfreich)
Prozesskosten von der Abfindung zahlen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 7. August 2014 | 00:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist das normal? <hr size=1 noshade>
Ja.
PKH ist für Bedürftige gedacht. Wer also auch nur 0,01 EUR über der Grenze liegt, bekommt keine PKH.
In wie weit das hier der Fall wäre, sollte der Anwalt mal prüfen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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