Gerichtskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren und Auslagen zusammen.
Die Gebühren sind hauptsächlich im GKG (Gerichtskostengesetz) als auch in der KostO (Kostenordnung) festgelegt. Sie gehen an den Staat und sind dem Gesetz zu entnehmen. Dabei kommt es auf den jeweiligen Streitwert und der Art des Verfahren an.
Auslagen sind die für das Gericht im konkreten Fall anfallenden Kosten wie Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Gutachten, aber auch Telefon- oder Postkosten.
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