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Prozessfinanzierung mit der Allianz ProzessFinanz: Wenn das Geld zur Durchsetzung Ihres Anspruchs fehlt - 2/4
del vom 25.08.2005   |   131795 Aufrufe   |   Rubrik: Downloads&Co. - Kosten, Gebühren, Versicherungen

Welche Fälle übernimmt die Allianz ProzessFinanz?

-Finanziert werden Rechtstreitigkeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nationalität oder Firmensitz des Anspruchsinhabers sind irrelevant.

-Der Anspruch muss überwiegende Erfolgsaussichten haben: Die Allianz ProzessFinanz macht die Finanzierung im Wesentlichen von den Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits abhängig. Unentbehrlich ist dazu die Mithilfe des Anspruchsinhabers bzw. seines Rechtsanwalts, da jeder Fall vor einer Finanzierung eingehend untersucht werden muss. So werden Unterlagen, Zahlungsfähigkeit des Anspruchgegners und die Einschätzung des eigenen Anwaltes geprüft. Der Anspruchsinhaber sucht sich seinen Rechtsanwalt selbst aus, die Allianz ProzessFinanz mischt sich nicht in das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ein und führt insbesondere keine Rechtsberatung durch.




-Finanziert werden Ansprüche von mindestens 100.000 Euro. Der Anspruch kann auf Geld, Immobilien oder Sachwerte, gegebenenfalls aber auch Marken- oder Patentrechte gerichtet sein.

-Der Schuldner selbst muss genügend zahlungsfähig sein. Es werden also keine Prozesse finanziert, wenn der Gegner bereits insolvent ist.

-Die Allianz ProzessFinanz erhält 20 Prozent von vorgerichtlich erzielten Erträgen, 30 Prozent bei Erträgen bis zu 500.000 Euro durch Vergleich oder Urteil und 20 Prozent von Beträgen über 500.000 Euro. Individuelle Beteiligungsquoten sind in besonderen Fällen möglich.

-Ab Vertragsschluss streckt die Allianz ProzessFinanz alle Kosten vor und bei einer Niederlage übernimmt sie sämtliche Kosten des Rechtsstreites, auch die des Gegners.

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