Prozessfinanzierung - Kostenschutz und mehr

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Prozessfinanzierung
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Sie haben einen streitigen Zahlungsanspruch oder einen bestrittenen vermögenswerten Vorteil? Sie wollen oder können diese Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung nicht alleine aufbringen? Sie wollen auch im Falle eines Verlustes des Prozesses geschützt und abgesichert sein? Dann bietet Ihnen eine Prozessfinanzierung genau die Hilfe, die Sie suchen:

  • Vollständigen Kostenschutz
  • Einen starken Partner an Ihrer Seite
  • Mehr juristisches know how
  • Gemeinsames Ziel der Erlösrealisierung
  • Erfahrung und Durchsetzungskraft
  • Einstieg zu jedem Zeitpunkt eines Prozesses

Erfinderin und Wegbereiterin der Prozessfinanzierung und seit über 10 Jahren erfolgreich am deutschen Markt ist die börsennotierte FORIS AG (www.foris.de). Inzwischen haben andere Anbieter, insbesondere aus der Versicherungsbranche, das Geschäftsmodell adaptiert.

Hans-Jochen Boehncke
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht

Ein Prozessfinanzierer wie die FORIS AG will sich auf die Unwägbarkeiten eines Rechtsstreits nur einlassen, wenn der Anspruch mit überwiegender Erfolgsaussicht geführt und am Ende auch bei der Gegenseite realisiert werden kann. Zur Einschätzung einer Finanzierungsmöglichkeit ist ein vorbereiteter Klageentwurf daher unabdingbare Voraussetzung. Die Prüfung der Finanzierungsanfrage erfolgt jedoch kostenfrei.

Kommt es zu einer Finanzierung, schließen Sie und der Prozessfinanzierer einen individuellen Finanzierungsvertrag. Ihr Mandatsverhältnis zum Anwalt Ihres Vertrauens bleibt davon unberührt.

Die Prozessfinanzierer arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis: Nur wenn der Anspruch zu einem positiven Ergebnis findet (Vergleich, Urteil) und tatsächlich Geld fließt oder ein wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird, erhält der Finanzierer einen Anteil an diesem Erlös. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt vom Umfang des rechtlichen und finanziellen Risikos ab, welches der Prozessfinanzierer übernimmt. Im Regelfall liegt sie zwischen 20 und 30%.

Prozessfinanzierung ist ein modernes, wirklich gebrauchtes und überaus effizientes Mittel, mehr Wissen auf einen Fall- Ihren Fall- zu bündeln und mit einem finanziell starken Partner die lange Dauer und das Risiko eines Gerichtsprozesses zu bestehen. Da Sie und der Finanzierer gewinnen wollen, haben Sie ein gemeinsames Ziel. Hierzu wird der Geldgeber das Verfahren hautnah begleiten, so z.B. regelmäßig mit Ihnen die Gerichtstermine wahrnehmen. Aus eigener Erfahrung schätzen wir diese Zusammenarbeit. Es geht letztlich um die fachlich beste Aufbereitung Ihres Falles sowie eine gemeinsame Strategie, bestmöglich einen Erfolg zu erzielen.

Verlieren Sie den Fall trotz aller Anstrengung, kostet Sie das nichts.

Für Unternehmen, die sich jederzeit jeden Prozess leisten könnten, bietet diese Sicherung klare Vorteile- Ruhe in den bilanziellen Bewertungen, keine Liquiditätsbelastung, keine laufenden Rückstellungen, volle Konzentration auf das wirkliche Kerngeschäft und ein Wille zum gemeinsamen Erfolg.

Das Muster eines aktuellen Prozessfinanzierungsvertrages finden Sie unter www.foris.de.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jochen Boehncke
Rechtsanwalt