Prozessbetrug - Mieter gegen Vermieter

6. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)
Prozessbetrug - Mieter gegen Vermieter

Hallo zusammen,
ist es Prozessbetrug wenn der Kläger im Prozess eine Sachlage nicht richtig stellt, was das Gericht zu einer Falschen annahme verleitet die das Verfahren negativ für den Beklagten ausgehen lässt?

Oder ist es erst Prozessbetrug wenn der dann Berufungsbeklagte unwar vorträgt und behauptet die annahme der ersten instanz sei vollkommen richtigt?

Es geht um einen Mietrechtsstreit, der Mieter hat nach bezug einen Schuppen auf eigene Kosten zum Hobbyraum Ausgebaut! Wegen Wfl. Div. und Mietzinskürzung daraus ( §536 BGB ) hat der Mieter dann eine Räumungklage erhalten.
Das Gericht hat einen Sachverständigen zum Streitobjekt bestellt und der hat alle Flächen aufgenommen!
Der neu Ausgebaute Hobbyraum, der extern im Garten Steht, wurde von diesem als bestes Stück am Streitobjekt gewertet und dessen Flächen mit zur Wfl. gezählt!
Die Beklagten haben Vorgetragen das der Schuppen bei Bezug eben nur als Geräteschupen für den Garten, also Lageraum, nachweislich durch den Mietvertrag, bestand und damit nicht zu der Wfl. gezählt hat als die Wfl. im Mietvertrag vom Vermieter eingetragen wurde!
Der Vermieter wurde dazu von Gericht nicht befragt und hat beim Amtsgericht auch hierzu keine angaben oder Aussagen gemacht! Der Richter ist dem Gutachten gefolgt und hat den Raum dazugezählt und gegen die Mieter und den Kürzungsanspruch aus §536 BGB widersprochen!

Der Mieter ging in Berufung, eben mit der Begründung das diese zur URteilsfindung wesentlich Annahme unrichtig sei!
Der Vermieter als Berufungsbeklagter hat in der Berufungsbegründung nun mehrfach darauf hingewiesen, das der Schuppen schon bei bezug in diesem Super Zustand war!

Ist das nun Prozessbetrug, bzw. ab wann ist dieser Anzunehmen?

LG Dave


-----------------
"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ja und Nein, Prozessbetrug ist wie folgt definiert:

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB .

Der versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Dabei muss sich die Partei dessen bewusst sein, dass die Tatsachen unwahr sind.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo @Albarion

quote:
"Betrug durch Verschweigen von Tatsachen im Räumungsprozess -- OLG Zweibrücken, NJW 1983,

könnte das die Lösung sein?

LG Dave

-----------------
"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen