Mehr als zwei Jahre nach dem Bekanntwerden der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom hat am Freitag der Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter des Konzerns begonnen. In dem Verfahren am Landgericht Bonn müssen sich unter anderem der frühere Leiter der Konzernsicherheit, ein Mitarbeiter der damaligen Telekom-Mobilfunk-Tochter T-Mobile sowie ein Berliner Unternehmer verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten den gemeinschaftlichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor sowie die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Die Telekom hatte 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von Mitgliedern ihres Aufsichtsrates, des Betriebsrates, von Journalisten und auch Dritten wie Verdi-Chef Frank Bsirske ausspioniert.
Mit den Telekom-Prozess beginnt die juristische Aufarbeitung eines der am meisten Aufsehen erregenden Datenschutzskandale in der Geschichten der Bundesrepublik. Wie lang sich das Verfahren dauert, ist bislang noch nicht absehbar. Das Landgericht Bonn setzte bislang insgesamt zwölf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Die ersten Zeugen sollen ab Mitte September Aussagen. Auch der frühere Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke sowie der ehemalige Telekom-Aufsichtsratvorsitzende, Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel, müssen in den Zeugenstand. Ricke und Zumwinkel sind für den 6. Oktober geladen.
Gegen Zumwinkel und Ricke war im Zuge der Spitzelaffäre ebenfalls ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen sie jedoch im Juni eingestellt. Ricke und Zumwinkel waren verdächtigt worden, die Ausspäh-Aktionen in Auftrag gegeben zu haben. Dies konnte den Managern jedoch nicht nachgewiesen werden.
Bereits vor Prozessbeginn hatte der Hauptangeklagte, Ex-Telekom-Sicherheitschef Klaus T., über seinen Anwalt eine umfassende Aussage angekündigt. Eine solche Aussage könnte auch Zumwinkel und Ricke erneut ins Visier der Justiz bringen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte bereits angedeutet, die Ermittlungen gegen die beiden Manager wieder aufzunehmen, sollte der Prozess Beweise gegen die beiden Manager zu Tage fördern. Dem Hauptangeklagten T. wird vorgeworfen, vor Jahren Telefondaten beschafft und einem spezialisierten Berliner Unternehmen zur Auswertung übermittelt zu haben.
3. September 2010 - 09.24 Uhr
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