Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Prozess um tödlichen Fußball-Streit in Hannover begonnen

Prozess um tödlichen Fußball-Streit in Hannover begonnen

AFP VOM 20.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1057 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mord, Fußballstreit

Mann erschoss zwei Italiener in Kneipe

Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika kam es in einer Kneipe in Hannover zu einem heftigen Streit unter Fußballfans, der mit tödlichen Schüssen auf zwei Italiener endete. Ein halbes Jahr danach muss sich nun der mutmaßliche 42-jährige Täter vor Gericht verantworten. Das Verfahren begann mit einem Geständnis des Frührentners, der sich bei den Familien der beiden Todesopfer entschuldigte.

In der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er sich an Einzelheiten des Vorfalls am 5. Juli zwar nicht mehr erinnern könne. Er erklärte aber auch: "Ich bin erschüttert und schäme mich, es ist für mich bis heute unfassbar und nicht zu erklären. Ich habe den Familien kaum vorstellbares Leid zugefügt." Die Anklage geht davon aus, dass der nach eigenen Angaben sowohl medikamenten- als auch alkoholabhängige Mann die 47 und 49 Jahre alten Italiener aus Frust über die eigene desolate Situation erschoss, "um kurzzeitig das eigene Ohnmachtsgefühl auszuschalten".

In dem Streit in einem Lokal im Rotlichtviertel der Stadt ging es darum, wieviele Weltmeistertitel die italienischen und deutschen Nationalteams insgesamt errungen haben. Laut Staatsanwaltschaft verließ der Angeklagte nach dem Streit die Kneipe und holte aus seiner Wohnung eine Pistole, mit der er in das Lokal zurückkehrte. Dort schoss er dann den beiden Männer im Alter von 47 und 49 Jahren aus kürzester Entfernung in den Kopf. Danach flüchtete er und setzte sich am folgenden Abend nach Mallorca ab, wo er sich aber tags darauf den Behörden auf der spanischen Ferieninsel stellte. Wenig später wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Mann wegen des Tabletten- und Alkoholkonsums zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei. Er hatte nach eigenen Angaben zahlreiche Psychopharmaka genommen. Von der Tat will sich der Angeklagte nur an drei Schüsse erinnern können. Nach seiner Aussage hätte es überhaupt gar keinen Streit gegeben, wenn er in nüchternem Zustand gewesen wäre: "Ich weiß natürlich, das Italien vier Mal Weltmeister war und Deutschland nur drei Mal."

An dem ersten von vorläufig angesetzten fünf Prozesstagen nahmen als Nebenkläger zwei etwa 20-jährige Kinder eines der beiden Opfer sowie jeweils ein Bruder der beiden Opfer teil.

20.01.2011 - 13:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Michael Mink
Rheine
Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Arbeitsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?