Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Prozess um heimlich gefilmtes Sexvideo mit Ottfried Fischer

AFP VOM 25.10.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1270 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Ottfried Fischer, Sexvideo

Vier von fünf Angeklagten legen Geständnisse ab

Im Prozess um ein heimlich aufgenommenes Sexvideo mit dem Schauspieler und Kabarettisten haben vier der fünf Angeklagten vor dem Münchner Amtsgericht ein Geständnis abgelegt. Ein ehemaligen "Bild"-Reporter bestritt dagegen, Fischer mit Hinweis auf den Film zu einem Interview genötigt zu haben.

Eine inzwischen in die Türkei geflohene Bekannte Fischers hatte laut Anklage im vergangenen Jahr über gefälschte Kreditkartenabrechnungen gut 74.000 Euro für einen nie vereinbarten Dirnenlohn von Fischers Konten abbuchen wollen. Nachdem Fischer die Zahlung verweigerte, soll der 56-Jährige bei einem späteren Treffen mit zwei Prostitutierten heimlich gefilmt worden sein, um mit den Bildern bei der Kreditkartenfirma die Auszahlung der Summe zu erzwingen. Außerdem soll der Hauptangeklagte den Film bewusst der "Bild" zugespielt haben.

Fischer hatte die fünf Beschuldigten angezeigt, die Staatsanwaltschaft klagte alle fünf wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie den Journalisten zusätzlich wegen Nötigung an. In einer Absprache unter allen Prozessbeteiligten wurde den zwei Männern und zwei Frauen aus dem Rotlicht-Milieu zugesichert, im Gegenzug für Geständnisse nur mit Geldstrafen und nicht einer ebenfalls möglichen Haftstrafe belegt zu werden.

Die vier Beschuldigten - darunter eine der Prostituierten - legten diese Geständnisse ab und entschuldigten sich zudem bei dem Künstler. Der als Auftraggeber des Videos hauptangeklagte Mike P. sagte in seinem Geständnis: "Herr Fischer, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen für das, was gewesen ist, was wir Ihnen angetan haben mit dieser Geschichte."

Der zwischenzeitlich unabhängig von den Vorwürfen zu einem anderen Verlag gewechselte Journalist Wolf-Ulrich Sch. ließ sich nicht auf die Absprache ein. Sch. bestätigte zwar, dem Hauptangeklagten 3500 Euro für dessen Auslagen und als Infohonorar gezahlt zu haben. Es habe aber nie Zusagen gegeben, diesem, wie von ihm behauptet, 50.000 bis 100.000 Euro für das Video zu zahlen. Außerdem sei nie eine Veröffentlichung der Bilder geplant gewesen.

25. Oktober 2010 - 16.06 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Philipp Berger
Düsseldorf
Medienrecht, Wettbewerbsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?