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Prozess um Hungertod Jacquelines muss neu aufgerollt werden

AFP VOM 3.9.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 3883 Aufrufe
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Hungertod, Jacquelines, Eltern

Anklage strebt schärfere Strafen gegen Eltern an

Der Prozess um den Hungertod der kleinen Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen muss neu aufgerollt werden. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Marburg auf, das die Eltern des 14 Monate alten Mädchens im Januar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt hatte. Die Ankläger streben dagegen lebenslange Haft wegen Mordes für die Mutter und eine Verurteilung des Vaters wegen vorsätzlicher Tötung an. Auch der BGH befand nun, die damalige Beweiswürdigung des Landgerichts halte der rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Die Neuauflage des Prozesses findet nach dem Karlsruher Richterspruch vor dem Landgericht Gießen statt. Das Gericht in Marburg hatte die damals 22-jährige Mutter Judith H. wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu acht Jahren Haft verurteilt; den Vorwurf des Mordes hielt die Kammer dagegen nicht für erwiesen. Die Mutter soll Jacqueline in den Wochen vor deren Tod nicht mehr ausreichend gefüttert haben. Der Vater Guido H. wurde seinerzeit von den Marburger Richtern wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu drei Jahre und drei Monate Haft verurteilt. Er soll sich nicht um seine Tochter gekümmert und nichts gegen ihr Unterernährung unternommen haben.

Das Schicksal von Jacqueline war im März 2007 bekannt geworden, als ihre Mutter Hilfe bei einer Ärztin suchte. Diese konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen. Mit sechs Kilogramm wog Jacqueline nur halb so viel wie andere Kinder in ihrem Alter. Wegen einer Windeldermatitis war sie bis an die Beine völlig wund. In dem 2000-Einwohner-Ort Bromskirchen hatte der Fall auch deshalb für Entsetzen gesorgt, weil offenbar niemand das Leid des Mädchens bemerkt hatte.

3. September 2008 - 15.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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