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Prozess gegen No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa im August

AFP VOM 18.5.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 841 Aufrufe
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Amtsgericht Darmstadt lässt Anklage zu

Der Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung beginnt am 16. August vor dem Amtsgericht Darmstadt. Der zuständige Amtsrichter ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu und beraumte zudem vier weitere Verhandlungstage bis zum 26. August an, wie das Gericht mitteilte. Das Hauptverfahren wurde demnach vor dem Jugendschöffengericht eröffnet.

Benaissa soll laut Anklage in den Jahren 2000 bis 2004 in fünf Fällen mit insgesamt drei Menschen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, ohne diesen ihre HIV-Infektion zu offenbaren. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass jeder ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben könne. Die Sängerin war im April vergangenen Jahres verhaftet worden und saß für einige Tage in Untersuchungshaft.

18. Mai 2010 - 16.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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