Prozess gegen Arzt um tödliche Therapiesitzung in Berlin begonnen
AFP VOM 11.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1023 Aufrufe Mehr zum Thema:Therapiesitzung, Drogen
Zwei Tote nach Einnahme von Drogenmixtur
Vor dem Berliner Landgericht muss sich seit Donnerstag ein Arzt verantworten, der bei einer Therapiesitzung illegale Drogen verabreicht und damit den Tod zweier Patienten verursacht haben soll. "Ich bin für den Tod von zwei Menschen verantwortlich. Ich fühle große Schuld", räumte der 51-jährigen Angeklagte Garri R. Gerichtsangaben zufolge am ersten Verhandlungstag ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vor.
Bei einer "psycholytischen Intensivsitzung" im vergangenen September hatte der Arzt und Psychotherapeut den Patienten laut Anklage einen Cocktail aus zum Teil illegalen Drogen verabreicht. Ein 59-jähriger Patient kollabierte demnach sofort und starb. Ein 28-jähriger Patient brach zusammen und starb am Abend in einem Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft wirft Garri R. in seinem Fall versuchten Mord vor, weil er den Mann vor einer Notärztin versteckt habe, um die Verabreichung der Drogen zu vertuschen. Fünf weitere Patienten erlitten Vergiftungserscheinungen und Bewusstseinsstörungen.
In einer persönliche Erklärung, die er vor Gericht verlas, räumte Garri R. am Donnerstag ein, den Patienten ein Amphetamin sowie die verbotene Technodroge Ecstacy gegeben zu haben. Er habe aber alle Patienten gründlich über Wirkungen und Nebenwirkungen der Substanzen aufgeklärt und ihnen freigestellt, sie zu nehmen. Drei der zwölf Patienten hätten dies abgelehnt.
Garri R. sagte weiter, er habe selbst vor der Sitzung "eine kleine Dosis LSD" eingenommen. Die Drogen habe er von einem Freund gekauft, den er für zuverlässig hielt. Nachdem die Patienten die Mittel einnahmen, habe sich Unruhe breit gemacht. Einen Patienten habe er dann reanimiert. Um die anderen Teilnehmer nicht diesem Anblick auszusetzen, habe er sie aufgefordert, die Praxisräume zu verlassen. Sein Frau habe er gebeten, den Notarzt zu rufen. Nachdem der Patient verstarb, habe er vorgeschlagen, die Polizei zu benachrichtigen.
Die anderen Teilnehmer der Gruppensitzung hätten sich zu dieser Zeit in den Kinderzimmern seiner Privaträume aufgehalten, sagte der Angeklagte. Zu keinem Zeitpunkt sei er sich bewusst gewesen, dass ein weiterer Teilnehmer in Lebensgefahr geschwebt habe. Garri R. bestritt, dass er den 28-Jährigen habe verstecken wollen. Der Verteidiger von Garri R., Ferdinand von Schirach, betonte, dass die Patienten selbst für die Einnahme der Substanzen verantwortlich gewesen seien. Dem Angeklagten könne höchstens fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.
11. März 2010 - 15.22 Uhr
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