Prozess um Feuertod von Asylbewerber wird neu aufgerollt
AFP VOM 7.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1583 Aufrufe Mehr zum Thema:Oury Jalloh, Feuertod
Polizist muss nach BGH-Urteil um Freispruch fürchten
Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeiwache in Dessau vor genau fünf Jahren muss wegen Fehlern in der Beweisführung neu aufgerollt werden. Mit dem vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündeten Urteil droht einem im Dezember 2008 freigesprochenen Polizisten nun eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Jalloh war am 7. Januar 2005 ums Leben gekommen. Er war festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze gefesselt, die später in Flammen aufging.
Nach Auffassung des BGH weist das Urteil des Landgerichts Dessau gegen den 49-jährigen Dienstgruppenleiter wesentliche Lücken in der Beweiskette auf. Der vom Landgericht beschriebene "Sachverhalt" um Jallohs Todesumstände sei "nur schwer nachvollziehbar", sagte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien. Der BGH gab damit der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt.
Dem Urteil sei vor allem nicht zu entnehmen, wie es dem mit einer Hand an die Zellenwand gefesselten Jalloh möglich gewesen sein solle, den Bezug seiner Matratze mit einem Gasfeuerzeug anzuschmoren und den Matratzenkern zu entzünden, ohne sich die Hand zu verbrennen und Schmerzenslaute zu äußern. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war einem Gutachter zufolge an den heißen Rauchgasen des Schaumstoffkerns der Matratze innerhalb von zwei Minuten gestorben.
Der BGH kritisierte überdies, dass das Landgericht dem Dienstgruppenleiter ein "pflichtgemäßes Verhalten" zugebilligt hatte. Tepperwien zufolge hätte der Polizist den Tod Jallohs womöglich verhindern können, wenn er nach dem Alarm des Rauchmelders sofort in dessen Zelle geeilt wäre.
Der BGH verwies den Fall nun an das Landgericht Magdeburg. Die Karlsruher Richter verlangten auch die Überprüfung der Angaben einer Polizistin, die ihren angeklagten Kollegen zunächst belastet, ihre Aussagen später aber abgeschwächt habe.
Nebenkläger, Menschenrechtler und die Linke begrüßten das Urteil. "In Dessau gab es eine Mauer des Schweigens. Mit dem Verweis an das Landgericht Magdeburg besteht nun die Chance, den Fall aufzuklären", sagte Regina Götz, eine Rechtsvertreterin von Jallohs Angehörigen.
Mit einem Demonstrationszug durch Dessau erinnerten nach Polizeiangaben rund 170 Menschen an den Tod Jallohs. Er war damals festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten.
7. Januar 2010 - 16.42 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


