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Prozess gegen Deutschen wegen Schuhwurf auf Wen Jiabao

AFP VOM 1.6.2009 | Nachrichten - International | 441 Aufrufe
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Schuhwurf

Angeklagter plädiert auf nicht schuldig

In Cambridge ist der Prozess gegen den deutschen Studenten Martin J. wegen eines Schuhwurfs auf Chinas Ministerpräsidenten Wen Jiabao angelaufen. Der 27-jährige Martin J., der an der Universität Cambridge Medizin studiert, wies alle Anklagepunkte zurück. Staatsanwältin Caroline Allison vertrat die Ansicht, der Schuhwurf vom 2. Februar gehe über die zulässigen Protestformen hinaus.

"Er sagte, die Universität prostituiere sich, indem sie dem Regierungschef ein Rederecht einräume", beschrieb die Staatsanwältin den Vorgang. "Dann bezeichnete er ihn als Diktator." J. habe einen Sportschuh "mit einiger Kraft" in Richtung Wen Jiabaos geworfen. In den ersten Momenten sei der Protest rechtlich zulässig gewesen, "aber als er seinen Schuh warf, wurde es zu einem unvernünftigen Verhalten und zu einer Aggression". Wen hatte den Angriff als "verabscheuungswürdig" bezeichnet, die Rede aber dann fortgesetzt.

J. drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate Haft sowie ein Bußgeld von umgerechnet gut 5000 Euro. Er hält sich zu genetischen Forschungen für den Kampf gegen Krankheiten wie Diabetes, Multiple Sklerose und Arthritis in Cambridge auf.

Die Anwälte des Angeklagten machten geltend, die chinesische Regierung habe das Gericht zu beeinflussen versucht. Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wurde von Richter Ken Sheraton abgelehnt. Kurz nach dem Vorfall hatte die Vize-Kanzlerin der Uni, Alison Richard, gesagt, sie bedaure den Angriff. "Diese Universität ist ein Ort der nachdenklichen Debatte, nicht des Schuhwerfens", sagte Richard.

Vorbild für den Schuhwurf auf Wen war vermutlich ein Angriff des Fernsehjournalisten Muntaser el Saidi auf den damaligen US-Präsidenten George W. Bush. Saidi hatte seine Schuhe Mitte Dezember bei einer Pressekonferenz in Bagdad in Bushs Richtung geworfen. Er wurde zunächst zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, inzwischen wurde die Strafe jedoch auf ein Jahr reduziert.

1. Juni 2009 - 15.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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