Provisionen versteuern

28. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
JimDo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Provisionen versteuern

Hallo Zusammen,

ein Angesteller im ganz normalen Angestelltenverhältnis mit einem Fixen Lohn muss Provisionen vollstädig versteuern. Si eunterliegen also vollständig der Einkommenssteuerpflicht.

Mich interessiert viel mehr die Frage, ob auch der Arbeitgeber, der die Provisionen auszahlt, diese in irgendeiner Form auch versteuern muss oder dafür Sozialabgaben zahlen muss. - also die Provisionen die zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden -

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Provisionen SIND ganz normaler Lohn, sie fallen uU nur nicht kalkulierbar an.
Damit sind sie auch sozialversicherungspflichtig; wegen der Beitragsbemessungsgrenze kann es natürlich sein, daß sie teilweise (oder auch ganz) "frei" bleiben.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JimDo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

kann der Mitarbeiter nicht einfach separat eine Rechnung üer die Provisionen schreiben die er dann selbst zu versteuern hat? Eine monatliche anpassung der Lohnnebenkosten wäre ein großer und teuerer Aufwand.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo JimDo,

quote:
kann der Mitarbeiter nicht einfach separat eine Rechnung üer die Provisionen schreiben die er dann selbst zu versteuern hat?
Nein, das geht natürlich nicht, insbesondere wegen den Sozialversicherungsbeiträgen.
Es ist immer schon problematisch, Geschäfte nebenbei mit dem eigenen Arbeitgeber zu machen (das ist ganz schnell Gestaltungsmißbrauch). Und eine Provision ist ganz eindeutig Lohn.

quote:
Eine monatliche anpassung der Lohnnebenkosten wäre ein großer und teuerer Aufwand.
Wie soll man das jetzt verstehen? Schwankende Beträge sind doch Standard bei Lohnabrechnungen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JimDo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gäbe es eine unkomplizierte Möglichkeit, bei dem der Arbeitnehmer Kranken- und Rentenversichert ist aber dennoch in keinem normlen Arbeitnehmerverhältnis steht aber auch nicht völlig selbstständig ist? Handelsvertreter und freie Mitarbeiter sind eigentlich in diesem Sinne wie Selbstständige zu behandeln, oder sehe ich das falsch? Sie würden dem Unternehmen mit dem die zusammenarbeiten eine Rechnung stellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

DEN Beitrag habe ich jetzt komplett nicht verstanden.



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