Provision wenn Mieter auch der Käufer ist

25. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tinaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision wenn Mieter auch der Käufer ist

Makler Provision wenn Käufer gleich ist als Vermieter

Guten Tag zusammen

Ich möchte momentan eine Wonung kaufen, welche ich seit 2 Jahren bis jetzt von der Vermieterin gemietet habe und da selber gewohnt habe. Jetzt will die Eigentümerin die Wohnung verkaufen. Sie hat es mir telefonisch mitgeteilt, und gleich habe ich dazu gesagt, dass ich Interesse hätte.
Sie hat schon inzwischen einen Makler beauftragt, er hat die Wohnung besucht, Fotos gemacht und Expose geschrieben, und diese mir zugeschickt.
Er hat aber gesagt, und im Expose steht es auch, dass ich eine Provision von 3.57% zahlen muss.
Der Finanzberater hat gesagt, dass ich die Provision nicht zahlen muss, als ich in der Wohnung schon gewohnt habe, und ich habe selber Interesse gezeigt, also wenn ich die Wohnung kaufe, ist es nicht dank dem Makler, und der musste keine Mühe ausgeben, damit der Kaufvertrag meinerseits abgeschlossen wird.
Ist es so, und wenn ja, wie kann ich die Provision Zahlung in Wirklichkeit umgehen? Weil im Moment brauche ich für die Finanzierung Unterlagen, die die Wohnung betreffen, die die Eigentümerin wahrscheinlich auf den Makler schon weitergegeben hat. Ich möchte sie deswegen bald anrufen, aber wenn sie sagt, gehe zu dem Makler, welche Möglichkeit bleibt mir?
Wenn ich am Ende den Makler nach den Unterlagen fragen muss, muss ich dann die Provizion zahlen, weil ich seine Dienstleistungen benutz habe, obwohl ich ihn gar nicht fragen würde, wenn ich nicht musste?
Wie ist es gesetzlich geregelt, weil auch von meiner Sicht müsste er nichts für mich tun, die Wohnung kenne ich schon, also ich brauchte keine Besichtigung, wegen dem Papierkram würde ich normaleweise die Eigentümerin direkt fragen usw..also für nichts mehr als 5000 euro zahlen ist sehr viel.
Herzlichen Dank für Ihren Ratschlag. Viele Grüße, Viera

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Tinaa123",

grundsätzlich übernehmen Sie auch die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision, wenn Sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Ist die Bestimmung über die Maklercourtage aber nur aufgenommen worden, um Sie von der Ausübung des Vorkaufsrechts abzuschrecken, so handelt es sich um eine „wesensfremde" Regelung, die deshalb auch nicht in den neuen Kaufvertrag übergeht. Beweispflichtig für diese Umstände wären allerdings Sie.

Vergleichen Sie dazu bitte auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. 11. 1998 - 9 U 103/98 ; LG Berlin, Urteil vom 01.08.2013 - 20 O 44/13 .

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du solltest dem Makler umgehend schriftlich mitteilen, dass Dir die Wohnung als Mieter bereits bekannt ist und dass Dir auch bereits bekannt ist, dass der Vermieter die Wohnung verkaufen will. Somit entsteht kein Anspruch auf die Maklerprovision.

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#3
 Von 
Tinaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für euere Antworten.

Ich kann dem Makler nicht schreiben, dass ich die Provision nicht zahlen will, von dem Grund die Wohnung mir schon bekannt ist, und die Tatsache dass die Eigentümerin die Wohnung verkauft mir auch schon bekannt ist, weil er natürlich dann die Wohnung jemandem anderen bietet, der die Provision ihm zahlt. Er würde doch nicht die 5000 euro verlieren wollen.

Das ist meine Sorge, wenn ich ihm etwas sage, verliere ich diese Chance die Wohnung zu kaufen.
Aber wenn ich nichts sage und am Ende nach dem Kauf nicht zahlen will, wie stehen meine Chancen, dass ich damit eigentlich durchkomme?
Ich möchte das wissen, weil der Finanzberater das erwähnt hat. Laut ihm muss ich nicht zahlen weil der Makler mit mir keinen Aufwand hatte, er musste keinen Käufer suchen, ich hatte keine Besichtigungen, ich bin alleine an die EIgentümerin zugekommen....laut ihm muss ich in diesem Fall nicht zahlen.
Aber ich musste wissen, ob es auch gesetzlich durchsetzbar ist.

Danke schön
Viera

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Ich kann dem Makler nicht schreiben,

Wie wäre es denn direkt mit dem Eigentümer zu sprechen und mit dem dann einen Vertrag abzuschließen?



Zitat:
Laut ihm muss ich nicht zahlen weil der Makler mit mir keinen Aufwand hatte,

Das ist schlicht falsch, da die Provison in % vom Kaufpreis berechnet wird und nicht nach Aufwand dem man mit den Käufer hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Tinaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe sie schon gefragt, sie hat mich an den Makler angewiesen, weil sie ihn schon beauftragt hat und ihm alle Dokumente gegeben hat.

Wenn der Makler keine Dienstleistungen bringen musste, nur Geld kassieren, würde ihn niemand beauftragen, dann hätte er doch keine Aufgabe.. Für die Provision muss er etwas tun, und der Mietvertrag musste durch seine Leistungen abgeschlossen worden sein. Soviel habe ich rausgefunden , aber ich weiss nicht inwiefern ist es durchsetzbar.

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#6
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du solltest dem Makler umgehend schriftlich mitteilen, dass Dir die Wohnung als Mieter bereits bekannt ist und dass Dir auch bereits bekannt ist, dass der Vermieter die Wohnung verkaufen will. Somit entsteht kein Anspruch auf die Maklerprovision.


Zitat (von Harry van Sell):
Wie wäre es denn direkt mit dem Eigentümer zu sprechen und mit dem dann einen Vertrag abzuschließen?


Und wie soll Ihrer Ansicht nach dann der Vorkaufsfall für die Mieterin eintreten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Und wie soll Ihrer Ansicht nach dann der Vorkaufsfall für die Mieterin eintreten?

Was für ein Vorkaufsfall? Da müsste ja erst mal ein Vorkaufsrecht bestehen ...



Zitat:
Wenn der Makler keine Dienstleistungen bringen musste, nur Geld kassieren, würde ihn niemand beauftragen, dann hätte er doch keine Aufgabe..

Die einzige Leistung die ein Makler erbringen müsste um die Provisons zu verdienen, ist das er die Gelegenheit zum Vertragsabschluss bietet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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